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Auch wenn die Abtreibung legal ist, wird der Zugang nicht gewährt

In einigen europäischen Ländern sind strenge Abtreibungsgesetze nicht notwendig, da der Mangel an verfügbaren Gynäkologen Frauen den Zugang zur Abtreibung fast unmöglich macht.

Veröffentlicht am 24 Mai 2018 um 19:54

Irland wird am 25. Mai ein Referendum abhalten und die Wähler fragen, ob sie den so genannten achten Zusatzartikel der irischen Verfassung aufheben wollen oder nicht. Dieser garantiert das Recht des ungeborenen Lebens und der Mutter, und verbietet Abtreibung in fast allen Fällen. Damit handelt es sich um eines der strengsten Abtreibungsgesetze der Welt.

Doch nicht immer ist ein strenges Gesetz notwendig, um den Zugang zur Abtreibung tatsächlich zu beschränken: In einigen Ländern, in denen die Abtreibung legal ist, haben Frauen immer größere Probleme, Zugang zu ihr zu erhalten, weil es keine Frauenärzte gibt, die keine Einwände dagegen haben.

Dies ist der Fall in Italien, einem der wenigen Länder, in dem die protestierenden Ärzte registriert sind. Freie und sichere Abtreibungen in Italien sind seit 1978 gesetzlich garantiert. Doch in den letzten 20 Jahren ist der Zugang zu Abtreibungen zurückgegangen, und die Zahl der Ärzte, die Abtreibungen aus moralischen Gründen ablehnen, um 12,9 Prozent angestiegen. Das geht aus den Angaben des italienischen Gesundheitsministeriums hervor (seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1997 lag der Prozentsatz bei 62,8 Prozent, im Jahr 2016 war er auf 70,9 Prozent angestiegen, d. h. dem höchsten jemals registrierten Prozentsatz).

Regionale Daten zeigen noch höhere Spitzenwerte. Im Laufe der Jahre hat die sich verschlechternde Situation im Süden und auf den Inseln den nationalen Trend negativ beeinflusst. Trotz der guten Ergebnisse in den sogenannten „roten“ Regionen (Toskana, Emilia Romagna) hat der Zugang von Frauen zur Abtreibung in jüngster Zeit selbst in Mittelitalien abgenommen, insbesondere aufgrund der negativen Entwicklung des Latiums (Region Rom), das im Jahr 2016 78,8 Prozent der Verweigerer aus Gewissensgründen zählte.

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Der einzige Bereich, in dem der Anteil der Verweigerer aus Gewissensgründen zurückgeht, ist Norditalien. Allerdings ist die Zahl der Verweigerer aus moralischen Gründen im Jahr 2016 (dem letzten Jahr, für das Daten zur Verfügung stehen) selbst in der Lombardei und im Piemont gestiegen, d. h. zwei der reichsten Regionen mit einigen der besten Gesundheitssysteme.

Freiwillige Abtreibung wird nur in 60 Prozent der Krankenhäuser des Landes durchgeführt. Frauen müssen oft in andere Städte und Regionen, oder gar ins Ausland reisen, um Zugang zu einem gesetzlich garantierten Gesundheitsdienst zu erhalten. Giulia (ihr Name wurde aufgrund von Medienhetze geändert) riskierte, die 12-Wochen-Frist für eine legale Abtreibung zu überschreiten, weil ihr alle Krankenhäuser, die sie in ihrer Region Venetien, und darüber hinaus aufsuchte, den Zugang versagten. Überall fehlt es an Mitarbeitern, welche die Abtreibung nicht ablehnen. „In solchen Situationen reagiert man entweder, oder man schlägt gegen eine Wand und sie zerstören einen. Zumal man bereits schwach und desorientiert ist. Man hat einfach nicht mehr die volle Kontrolle“, erklärt sie.

Erst nachdem sie sich an ihre Gewerkschaft gewandt hatte, die sich für ihr Recht auf Abtreibung einsetzte, erhielt sie einen Termin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Fall wurde in den lokalen Medien und im Stadtrat mit Begriffen diskutiert, die sie als unverantwortlich und egoistisch beschrieben: „So bestätigte sich folgendes: Wenn man etwas verbergen will, das nicht funktioniert, ist immer noch der beste Weg, andere Menschen anzugreifen und zu erniedrigen“, sagt sie.

Die Präsenz der Kirche und eine konservative Haltung der Gesundheitsminister zu einem noch weitgehend als „Tabu“ empfundenen Thema mag dies erklären. Allerdings nur teilweise. Für die in Rom lebende Gynäkologin Silvana Agatone ist das Problem die institutionalisierte Diskriminierung: „Der Nicht-Verweigerer wird als Krimineller angesehen, und nicht als Arzt mit einem großartigen zivilrechtlichen Sinn. Alle erfreuen sich daran, dass er ein Nicht-Verweigerer ist, und man ihn aufgrund dessen schlecht behandeln kann. Und niemand hilft ihm.“

Ebenso lautete auch das Urteil des Europarates, der die Europäische Menschenrechtskonvention verteidigt. Zum zweiten Mal innerhalb von fünf Jahren stellte er fest, dass „Frauen, die Zugang zu Abtreibungsdiensten suchen, weiterhin erhebliche Schwierigkeiten haben, Zugang zu solchen Dienstleistungen zu erhalten", und dass die Minderheit der nicht-verweigernden Mitarbeiter (Ärzte, Geburtshelfer, Anästhesisten) „in Bezug auf Arbeitsbelastung, Aufgabenverteilung und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten direkt und indirekt mit mehreren Arten kumulativer Nachteile konfrontiert sind“.

In einigen Provinzen, in denen Frauen aus benachbarten Städten und Regionen betreut werden, in denen sie keinen Zugang zur Abtreibung haben, muss jeder nicht-verweigernde Arzt jede Woche eine Rekordzahl von Abtreibungen durchführen, um die Lücken in der Leistungserbringung zu schließen. Das ist der Fall von Taranto in der Region Apulien, wo jeder nicht-verweigernde Arzt durchschnittlich 15,8 Abtreibungen pro Woche durchführt, d. h. in einer Region, in der 86 Prozent der Ärzte Verweigerer aus Gewissensgründen sind. In Catania, Sizilien, sind es 12,2 Abtreibungen pro nicht-verweigerndem Arzt, was nur 15 Prozent der Gynäkologen in der Region Sizilien entspricht.

„Das Gesetz verlor im Laufe der Jahre an Bedeutung, und mit den Urteilen [des Europarates] ist es etwa so, als ob es sie gar nicht gäbe: Sie bleiben völlig ungehört“, erklärt Loredana Taddei von der CGIL, der größten Gewerkschaft Italiens.

Die italienische Gesundheitsministerin Beatrice Lorenzin behauptete 2016, dass die Verweigerung aus Gewissensgründen gar nicht so ein wichtiges Thema sei, da die Zahl der Abtreibungen insgesamt abnehme. Und in der Tat hat sie das (Rückgang um 17 Prozent seit 2010). Allerdings vor allem aufgrund den 5-Tage-danach-Abtreibungs-Pillen, die seit 2015 völlig frei verfügbar sind.

Dagegen haben „Spontanabtreibungen“ laut Erhebungen ebenso zugenommen wie illegale Abtreibungen. Die CGIL schätzt diese auf 50.000 Fälle pro Jahr. Die Schätzung der Regierung liegt zwischen 12.000 und 15.000 für Italienerinnen und zwischen 3.000 und 5.000 für Ausländerinnen.

Da die illegale Abtreibung mit hohen Geldstrafen geahndet wird – im Jahr 2016 wurden diese auf bis zu 10.000 Euro angehoben – fürchten sich viele Frauen in gefährlichen Situationen davor, ein Krankenhaus aufzusuchen, nachdem sie eine illegale Abtreibung durchgeführt haben. Und obwohl sie teilweise ganz dringend Hilfe brauchen, riskieren sie ihr Leben. Bei Zuwanderinnen sind Abtreibungen stärker verbreitet (33 Prozent der gesamten Abtreibungen im Jahr 2014).

„Sie kommen mit Fieber oder unvollendeten Abtreibungen in die Notaufnahme. Einige sind bereits tot. Das haben wir früher nicht gesehen. Erst seit fünf Jahren. Und es sind immer mehr Ausländer“, erklärt Agatone.

Verweigerung aus Gewissensgründen in Europa

Italien ist das einzige Land in Europa, das Daten über die Verweigerung aus Gewissensgründen sammelt. Allerdings lässt die Situation auch anderswo viel zu wünschen übrig.

Forschungen zufolge ist die Berufung auf die Verweigerung aus Gewissensgründen in 21 Ländern der EU, sowie in Norwegen und der Schweiz gesetzlich zulässig. In den EU-Mitgliedsstaaten Schweden, Finnland, Bulgarien, Tschechien und Island ist die Verweigerung der Abtreibung aus moralischen Gründen rechtmäßig nicht gewährt.

„Selbst in einigen europäischen Ländern, in denen die Abtreibung auf Wunsch der Frauen legalisiert wurde, sind Frauen, die eine sichere Abtreibungsbehandlung suchen, immer noch Hindernissen ausgesetzt. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat es versäumt, angemessene Rechtsrahmen und Durchsetzungsmaßnahmen zu erlassen, um sicherzustellen, dass Frauen in der Praxis auch dann weiterhin Zugang zu legalen Abtreibungsdiensten haben, wenn medizinische Fachkräfte aus Gewissensgründen die Behandlung verweigern“, heißt es in einem Bericht des Europarates aus dem Jahr 2017.

In Polen erhalten Frauen bei der Suche nach Zugang zu legalen Abtreibungsdiensten beispielsweise „immer wieder Versorgungsverweigerungen“, heißt es in dem Bericht.

„Was wir in Polen sehen, ist folgendes: Der bestehende Rechtsrahmen funktioniert in der Praxis nicht gut. Die abschreckende Wirkung der Kriminalisierung schafft ein Umfeld, in dem die Behandlung nicht zugänglich ist“, sagt die Forscherin Katrine Thomasen der gemeinnützigen Organisation Center for Reproductive Rights.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Abtreibungsgesetzes soll Abtreibung selbst dann für illegal erklärt werden, wenn die Untersuchungen pränatale Defekte nachweisen. Dabei handelt es sich ohnehin schon um eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa, das es Frauen nur erlaubt, die Schwangerschaft im Falle einer Vergewaltigung abzubrechen, um das Leben der Mutter zu retten, oder wenn der Fötus pränatale Schäden aufweist.

In Ungarn schützt eine Verfassungsreform aus dem Jahr 2011 das Leben ab dem Zeitpunkt der Empfängnis. Im Jahr 2013 wurde das Land aufgrund des eingeschränkten Zugangs zur Abtreibung vom Europarat verurteilt. Angesichts der zunehmenden Verweigerer aus Gewissensgründen und der Stigmatisierung der Abtreibung wurde die ungarische Regierung dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Frauen an praktizierende Ärzte verwiesen werden, und dass kein Krankenhaus seine eigene ablehnende Abtreibungspolitik betreiben kann. Und das obwohl die Verweigerung aus Gewissensgründen erlaubt ist.

„In mehreren europäischen Ländern herrscht Besorgnis über die Praxis der Versorgungsverweigerung und das Versäumnis der Staaten, sicherzustellen, dass Abtreibungsdienste in der Praxis zugänglich sind“, erklärt Thomasen und fügt hinzu: „Das ist das wirklich wichtige Problem.“

Cet article est publié en partenariat avec the European Data Journalism Network

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