Ideen Paul Magnettes Vorstellung von der Demokratisierung Europas

„Gewählte Parlamentarier müssen wieder ins Zentrum des Verfahrens gerückt werden“

Der Ministerpräsident der belgischen Region Wallonien stand zuletzt in der Debatte um das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) im Rampenlicht. Nun reagiert er auf den Vorschlag von Stéphanie Hennette, Thomas Piketty, Guillaume Sacriste und Antoine Vauchez zur Schaffung eines neuen europäischen Vertrages, der die Funktionsweise der Eurozone demokratischer gestalten soll.

Veröffentlicht am 20 September 2017 um 20:53

Im März 2017 veröffentlichten Stéphanie Hennette, Thomas Piketty, Guillaume Sacriste und Antoine Vauchez Pour un traité de démocratisation de l’Europe beim Verlag Èditions du Seuil. Laut einem Vorschlag in dieser Veröffentlichung sollen die Länder der Eurozone zusätzlich zu den bestehenden europäischen Verträgen einen weiteren Vertrag nach dem Modell des Vertrages über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) schließen. Dieser neue [Vertrag, den die Autoren „T-Dem“ nennen] soll die derzeit sehr undurchsichtige Funktionsweise der Eurozone demokratischer gestalten, insbesondere durch Einsetzung eines Parlaments, dessen Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten stammen. Paul Magnette, der Ministerpräsident der belgischen Region Wallonien, der sich in die Debatte zu CETA (dem Freihandelsabkommen mit Kanada) prominent eingemischt hatte, reagiert in zehn Punkten auf diesen Vorschlag:

  1. Die Diagnose der Verfasser des T-Dem ist eindeutig und absolut gerechtfertigt. Die Trennung der Europäischen Union von ihren Bürgern hat ihren Ursprung in der im wahrsten Sinne „Beschlagnahme“ der Entscheidungsbefugnisse durch eine Handvoll Regierungen und hochrangige nationale und europäische Beamte. Die auf nationaler, regionaler und europäischer Ebene gewählten Abgeordneten wieder ins Zentrum des Verfahrens zu stellen, ist die einzig angemessene Reaktion. Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) selbst legt in Artikel 15 zwar fest, dass der Europäische Rat „nicht gesetzgeberisch tätig“ wird, aber die Entwicklung des SKS-Vertrages stellte 2011-2012 einen Verstoß gegen Wortlaut und Geist der „EU-Verfassung“ dar, gewissermaßen einen „juristischen Staatsstreich“, der ein echtes demokratisches Korrektiv erfordert.
  2. Aus formaler Sicht muss in einer Union, in der die sozioökonomischen Kompetenzen weitgehend zwischen nationaler (oder subnationaler) und europäischer Ebene aufgeteilt sind, die demokratische Verantwortung ebenfalls zwischen diesen verschiedenen Ebenen der Macht aufgeteilt werden. Die Europaabgeordneten sind auf nationaler Ebene zu wenig in der Öffentlichkeit präsent, um einen Anspruch auf alleinige Vertretung der Bürger zu erheben. Daher müssen die Abgeordneten der nationalen Parlamente in einer konsequenten „grenzüberschreitenden Vergesellschaftung der europäischen Fragen“ unbedingt in die Definition der Prioritäten der EU eingebunden werden.
  3. Der von den Verfassern des T-Dem vorgeschlagene „Reformvertrag“ ist derzeit der einzig mögliche Weg. Die Theorie von einer umfassenden Reform der Verträge ist kurz- oder mittelfristig nicht realistisch, und die Idee von einer föderalistischen Neugründung stieß beim Europäischen Konvent 2003-2004 offensichtlich an ihre Grenzen. Die mit dem SKS-Vertrag beschlossene Richtung als Vorbild zu nehmen, ist daher mit anderen Worten der taktisch beste Weg. Aus dieser Sicht sind die für das Inkrafttreten und die Konsolidierung des T-Dem (Art. 20 bis 22) vorgesehenen Bestimmungen besonders gut gestaltet.
  4. Das Ziel einer solchen Neugründung ist die Stärkung des sozioökonomischen Zusammenhalts der Eurozone durch Umlage eines Teils der Staatsschulden und durch deren Ausstattung mit einem Budget sowie steuerlichen und sozialen Grundlagen, die bisher fehlen. Die Erwartungen des T-Dem zeigen deutlich, dass diese Ziele den Grundprinzipien der europäischen Integration treu bleiben und somit auch die Zustimmung der Föderalisten finden können. Dieser Vertrag sollte die Grundlage eines neuen Vertrages über die Europäische Union sein und die Staaten, welche dieses Ziel nicht teilen, dazu veranlassen, ihre Beziehungen zur Europäischen Union neu zu verhandeln. Der Mechanismus, der es gewissen Staaten erlaubt, sich nicht an der Eurozone zu beteiligen, aber von anderen Vorteilen der Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu profitieren, ist langfristig nicht haltbar, denn er kann letztlich nur die Ungleichgewichte und Spannungen zwischen einer stark integrierten Eurozone und der übrigen Union verschärfen. Der Brexit bietet aus dieser Sicht die Chance auf eine grundlegende Klärung.
  5. Eine Versammlung aus Abgeordneten der nationalen Parlamente und des Europaparlaments ist ein demokratisch notwendiges Gegengewicht zur Macht des Europäischen Rats und der bürokratischen und diplomatischen Netzwerke, die ihn unterstützen. Dieses Konzept dürfte auch eine Brücke zwischen den Verteidigern einer stärker in ihren tatsächlichen soziopolitischen Gebieten verankerten EU und den europäischen Föderalisten schaffen, die ebenfalls den Gedanken einer europäischen Wirtschafts- und Steuerpolitik vertreten.
  6. Die Zusammensetzung einer solchen Versammlung muss auf dem Prinzip einer parlamentarischen Vertretung beruhen. Sicher: Der Ministerrat vertritt die Staaten nach dem Vorbild des deutschen Bundesrats, aber er reflektiert die Vielfalt der politischen Meinungen in Europa nicht in ausreichendem Maße. Die Frage nach der Gewichtung der verschiedenen Parlamente ist jedoch aufgrund der sehr unterschiedlichen Größe der Mitgliedstaaten schwierig. In Staaten mit Bundesländern könnten nationale Delegationen aus Parlamentariern der Regional -und Nationalparlamente bestehen, ohne die demokratische Logik des Modells zu verändern. Das Europäische Parlament müsste nicht zwingend in der neuen Versammlung vertreten sein, wenn man die weiter unten geschilderte Theorie zugrunde legt, dass die entsprechenden Rollen der beiden Parlamente besser definiert werden.
  7. Die Schaffung eines solchen Parlaments ist vollständig durch die Tatsache gerechtfertigt, dass für die nationalen Parlamente in den Verträgen und dem ihnen gewidmeten Protokoll eine weitgehend unzureichende Rolle vorgesehen ist. Die nationalen Parlamente sollten im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion mindestens eine Kontrollbefugnis ähnlich derjenigen erhalten, die sie im Rahmen des Europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Art. 69 EUV) und der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art. 81 EUV) haben. Da die Koordinierung der Haushalts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik (ebenso wie gemischte Handelsabkommen) grundlegende Kompetenzen der Staaten und ihrer Regionen berührt, müssten die Regionalparlamente und die nationalen Parlamente mindestens die Einhaltung der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze kontrollieren können (was einige Parlamente tatsächlich tun), also Gesetzesvorhaben zurückweisen können, die beispielsweise sensible nationale Themen berühren wie die soziale Sicherung oder die Organisation der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
  8. Neben dieser „negativen“ Macht muss dieses neue Parlament positiv agieren und so zur Entscheidungsfindung in sozioökonomischen Fragen beitragen. Mir scheint, als müsse man die gesetzgeberische Funktion von der politischen Kontrolle deutlicher abgrenzen, um das europäische institutionelle System nicht noch komplizierter zu machen und um zu vermeiden, dass zwischen dem Europäischen Parlament und dem neuen Parlament eine sterile Konkurrenz geschaffen wird. Der T-Dem sieht eine Kontrollbefugnis des Parlaments der Eurozone für den Warnmechanismus, die Haushaltsplanung, Empfehlungen der Kommission, Strukturausgaben und die Koordination der nationalen Politik (Art. 8 T-Dem) sowie den Dialog mit der Europäischen Zentralbank (EZB) (Art. 9 T-Dem) und die Nominierungen für die Präsidentschaft der EZB, der Eurogruppe und des ESM (Art. 17 T-Dem) vor. Die politischen Kontrollwerkzeuge, die diesem Parlament zur Verfügung gestellt würden (Art. 11 T-Dem), folgen derselben Logik.
  9. Die größte Schwierigkeit ist die Ausübung der Gesetzgebungsfunktion. Muss das neue Parlament, um effektiv zu arbeiten, wie in Art. 7 T-Dem vorgesehen, in die Definition des Arbeitsprogramms des Europäischen Rates und der Eurogruppe eingebunden sein? Letztere muss über die Verwendung der finanziellen Unterstützung abstimmen und diese überwachen, und die Zusammensetzung des Rats der Europäischen Union muss darüber hinaus die Punkte der Tagesordnung widerspiegeln (Art. 6 T-Dem), damit das, was die Arbeits- und Sozialminister zu sagen haben, nicht systematisch von den Finanzministern unterdrückt wird. Im Gegenzug müssten laut Artikel 12 bis 14 des T-Dem die entsprechenden Rollen des Europäischen Parlaments und des neuen Parlaments besser abgegrenzt werden. In einer Union mit realen Haushalts-, Wirtschafts- und Steuerbefugnissen ist es nur logisch, dass der Haushalt, die Steuer- und Wirtschaftsgesetze vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Da einige Mitgliedstaaten der EU außerhalb der Eurozone bleiben werden, besteht sonst das große Risiko, dass zwischen den Haushalten und Gesetzen der Eurozone einerseits und den restlichen Ländern der EU andererseits Widersprüche entstehen. Es wäre daher konsequenter, wenn das Europäische Parlament über den gemeinsamen Haushalt und die gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlagen abstimmte, während sich das neue Parlament im Rahmen der geteilten Zuständigkeiten (Soziales, Arbeit usw.) auf die Demokratisierung der sozioökonomischen Regelungen konzentrierte. Seine Rolle bestünde darin, die künftige gesetzgeberische Agenda zu bestimmen und die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge zu kontrollieren. Das Parlament der Eurozone käme mindestens viermal im Jahr zusammen, um die Kommission zu zwingen, ihre Gesetzesvorhaben, Vorschläge für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, Empfehlungen und Verwarnungen (Art. 121-122 EUV) zur Debatte zu stellen, ebenso die Rechtsakte, die sie im Rahmen von Verfahren wegen übermäßiger öffentlicher Defizite (Art. 126 EUV) und der Koordination der Beschäftigungspolitik (Art. 148 EUV) anstrengt, also hinsichtlich jeder weiteren relevanten, gemeinsamen Zuständigkeit (Sozial- und Gesundheitswesen, Industrie, Kohäsion ...). Dieses Parlament könnte ferner ein indirektes Initiativrecht zu all diesen Themen erhalten, nach dem Vorbild des Initiativrechts des Europäischen Parlaments.
  10. Andere Wege zur demokratischeren Gestaltung der EU dürfen nicht vernachlässigt werden. Die Einführung eines echten europäischen sozialen Dialogs bleibt eine Notwendigkeit, denn die politische Demokratie ist in vielen Mitgliedstaaten untrennbar mit der sozialen Demokratie verbunden. Die Bürgerinitiative (Art. 11 EUV) bietet ein wichtiges Potenzial zur Mobilisierung der Zivilgesellschaften und als Gegengewicht für die Handlungen und Unterlassungen der Europäischen Kommission, und das Parlament der Eurozone könnte ihr im Zusammenhang mit seinem Recht auf Gesetzesinitiativen ein stärkeres Echo verschaffen. Darüber hinaus bleibt im Hinblick der „transnationalen Vergesellschaftung“ der europäischen Probleme eine stärkere Politisierung der Europäischen Kommission wünschenswert. Das neue Parlament könnte in Ergänzung zum Europäischen Parlament eine Rolle bei der Nominierung und potenziellen Kontrolle der Kommission erhalten, wie dies bereits bei gewissen föderalen Systemen (Anhörungen, Untersuchungsausschüsse, Impeachment ...) besteht.

Übersetzung aus dem Französischen: [Heike Kurtz][http://www.kurtz-translations.com), DVÜD

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