Report Der Kampf gegen die Kartelle

Die Whistleblower aus Brüssel (1/2)

Ende Juni gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie wegen illegaler Absprachen im Derivategeschäft gegen 13 Großbanken ermitteln wird. Wenn sie heute immer öfter in der Lage ist, gegen diese Art von Betrug vorzugehen, dann oft aufgrund von Denunziationen aus den Reihen der Kartelle selbst.

Published on 9 July 2013 at 12:53

Manchmal erinnert das Managerleben an einen Spionagefilm. An einen jener Streifen, in denen der Held klammheimlich vertrauliche Unterlagen fotografiert, von Zeit zu Zeit den Kopf hebend, aus Angst, von einem fürchterlichen KGB-Agenten überrascht zu werden. So oder ähnlich muss sich auch jener Manager des Chemiekonzern Degussa gefühlt haben, der im April 2002 in einem noblen Zürcher Gebäude, den Fotoapparat in der Hand, verzweifelt versuchte, Dokumente abzulichten, die es seiner Firma ermöglichen würden, dem Zorn der EU-Kommission zu entkommen.

Vor ihm auf dem Tisch Dokumente, die 30 Jahre geheimer Absprachen von mehreren Chemiekonzernen beweisen. Betroffen: sein Arbeitgeber Degussa mit dessen Filiale Peroxid Chemie, aber auch AkzoNobel, Atofina... Es ging um einen sehr spezifischen Markt, der Handel mit organischen Peroxiden. Seit 1971 organisierten die Unternehmen geheime Treffen, bei denen sie sich die Kundschaft aufteilten und sich auf die Preise verständigten.

Fast drei Jahrzehnte hat die Verschwörung gedauert. Bis zum Verrat. Im April 2000 beschließen die Manager von AkzoNobel, sich wegen der Affäre, in der sie verwickelt sind, selbst bei der Europäischen Kommission anzuzeigen. Ein plötzlicher Anfall schlechten Gewissens? Nicht wirklich. Der Konzern wollte im Grunde nur von der Prozedur für geständige Unternehmen profitieren. Der erste, der ein Kartell, an dem er beteiligt ist, anzeigt, entkommt dem saftigen Bußgeld. Doch auch die anderen Beteiligten haben ein Interesse daran, zu kollaborieren: dem zweiten Geständigen wird das Bußgeld um zwischen 30 bis 50 Prozent reduziert, dem dritten um 20 bis 30 Prozent und so weiter: Die Kronzeugenregelung aus dem Kampf gegen die Mafia angewendet auf das Big Business.

Bußgeld-Rabatt

Nach dem Geständnis von Akzo bricht Panik aus. Atofina zieht rasch nach, und ein paar Monate später zeigt sich auch Degussa kooperationsbereit. Doch die Manager werden von den Beamten der EU-Exekutive ernüchtert: „Es sehr gut, dass Sie sich selbst bei uns gemeldet haben“, sagen diese, „doch müssen Sie uns noch stichfeste Beweise erbringen, die uns fehlen, damit wir Ihre Strafe mildern können.“ Gut, aber wie? Alle Dokumente, die die Absprache beweisen können, liegen im Zürcher Safe von Treuhand, jener Schweizer Gesellschaft, welche das Kartell koordiniert. Bleibt nur eine Lösung: Ein Degussa-Manager fliegt nach Zürich zur Treuhand, um unter irgendeinem Vorwand das belastende Material fotografieren zu können. Ein paar Tage später landen die Abzüge auf den Schreibtischen der EU-Beamten. Vor allem jener, der den ersten Deal, die Gründung des geheimen Bundes aus dem Jahr 1971, beweist. Ein rosa Blatt Papier, auf dem die Regeln des Kartells stehen. Eine Coup, der es der Kommission ermöglicht, ihre Ermittlungen abzuschließen. 2003 werden die Sanktionen ausgesprochen. Degussa bekommt auf das fällige 34-Millionen-Bußgeld einen Rabatt von 25 Prozent.

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Abenteuerliche Geschichten dieser Art können die Beamten der allmächtigen „DG Comp“ — der EU-Wettbewerbsbehörde — gleich dutzendfach erzählen. Neuerdings drängen sich Manager darum, geheime Absprachen aus den vergangenen zehn Jahren anzuzeigen. Rund 80 Prozent der aus diesem Grund auf europäischer Ebene ausgesprochenen Sanktionen sind einem „Denunzianten“, neudeutsch einem „Whistleblower“ zu verdanken. „Mit diesem Programm ist es wirklich gelungen, das etablierte System aus der Fahrbahn zu bringen.

Jede Firma stellt sich die Frage

Jede Firma, die sich auf geheime Absprachen eingelassen hat, fragt sich früher oder später, ob sie sich nicht lieber selbst anzeigen soll, bevor ihr ein anderer zuvorkommt“, erklärt Olivier Guersant, Kabinettschef von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Er kennt das Verfahren in- und auswendig, schließlich hat er es auf die Beine gestellt und damit die Ermittlungstechniken der EU-Kommission gründlich umgekrempelt. Anfangs genoss das Verfahren — welches sich an dem ein paar Jahre zuvor in den USA eingeführten orientiert — in Brüssel alles andere als einhellige Zustimmung. Zahlreiche Beamte empfanden Abscheu für diese „Mani-Pulite“-Methode, welche Kartellsünder auf eine Ebene mit Gewaltverbrechern stellt.

Tatsächlich aber hat die EU-Kommission zwischen 1995 und 1999 „nur“ Bußgelder in Höhe von 292 Millionen Euro verhängt. Und danach war alles mit einem Mal anders: Zwischen 2000 und 2004 waren es schon 3,4 und zwischen 2005 und 2009 gar 9,4 Milliarden Euro! Im Zeitraum 2010-12 sind noch einmal 5,4 verhängt worden. Ohne diese Selbstanzeigen wären die Wettbewerbsbehörden in ihrer Strafverfolgung äußert hilflos.

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