Guernica (Spanisches Baskensland), Pro-Batasuna-Graffiti. Photo von Chisno.

ETAs Arm ist gebrochen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Batasuna-Verbot bestätigt, und damit der Untergrundorganisation ETA ihren politischen Arm abgesägt. Die überregionalen spanischen Zeitungen begrüssen einhellig die Entscheidung, denn dem baskischen Nationalismus ist damit ein fast vernichtender Schlag versetzt worden. Die baskische Presse ist dagegen geteilter Meinung.

Veröffentlicht am 2 Juli 2009 um 16:08
Guernica (Spanisches Baskensland), Pro-Batasuna-Graffiti. Photo von Chisno.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 30. Juni das Verbot der Batasuna bestätigt, das schon 2003 verhängt wurde. Das Straßburger Gericht beurteilte die Auflösung dieser Partei, die als politischer Zweig der Untergrundorganisation ETA betrachtet wird, als "gesellschaftlich zwingend erforderlich", weil seine Werte "der Vorstellung einer demokratischen Gesellschaft völlig widersprechen und für die spanische Demokratie eine große Gefahr darstellen".

In seinem Leitartikel sieht El País in diesem Urteilsspruch den "Schlusspunkt für Batasuna" und nimmt an, dass "der Straßburger Gerichtshof auf diese Weise den Zweifeln an der Rechtlosigkeit der ‚abertzalen’ [unabhängigen] Partei ein Ende setzt". Für die linksliberale Madrider Tageszeitung „begräbt“ diese Entscheidung nicht nur "die Hoffnungen dieser Gruppierung", sondern "auch diejenigen einiger anderer nationalistischer Milieus, die schon lange auf eine europäische Rechtssprechung warteten, welche die Entscheidungen der spanischen Justiz in Frage stellen und den spanischen Staat wegen Verletzung grundlegender politischer Rechte verurteilen würde". Das Urteil sei also "eine kalte Dusche für die PNV", die nationalistische baskische Partei, die gerade die Macht im Baskenland verloren hat.

Von konservativer Seite meint [El Mundo](http://www.elmundo.es/elmundo/2009/07/01/opinion/16982900.html), dass "der juristische Boomerang Batasuna k. o. schlägt", weil es die Partei selbst gewesen sei, die vor Gericht gegangen ist. Das Tagesblatt feiert diesen "historischen Schlag gegen die ETA und Batasuna" und gratuliert dem Gericht, welches in seinem Urteil an "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Verteidigung der Ordnung und den Schutz der Rechte und Freiheiten" erinnerte. Wie El Mundo hinzufügt, "entzieht" der Rechtsspruch "der abertzalen Linken und der PNV jede Redefreiheit" und "sichert juristisch ab, dass diejenigen, die die Gewalt der ETA befürworten, niemals wieder in demokratischen Institutionen repräsentiert werden können".

Die baskische Presse zeigt sich ihrerseits geteilter Meinung. [El Correo](http://www.elcorreodigital.com/vizcaya/20090702/politica/sentencia-tambien-afecta-20090702.html) hebt hervor, dass "das Urteil von einer Instanz gefällt wurde, die sich jenseits jeden Verdachtes befindet". Die den Nationalisten nahestehende Deia prangert auf ihrer Titelseite "die PP [rechts-zentristische Volkspartei] und die Sozialisten" an, "die von diesem Urteil profitieren, indem sie diejenigen kritisieren, die das Parteiengesetz bemängelten", allen voran die PNV [nationalistische baskische Partei].

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Was allerdings [Gara](http://www.gara.net/paperezkoa/20090702/145174/es/Lectura-fallo-clave-continental) anbelangt, die den baskischen Unabhängigkeitskämpfern nahesteht, so versichert sie feierlich, dass "der Urteilsspruch des Straßburger Gerichtshofes für den gesamten Kontinent Auswirkungen haben wird, und alle diejenigen beunruhigen sollten, die sich für politische Veränderungen einsetzen, die nach mehr Freiheit, Allgemeingültigkeit der Menschenrechte, Solidarität zwischen den Völkern und Entwicklung der Demokratie streben". Für die den Unabhängigkeitskampf unterstützende Zeitung "führt uns" die Entscheidung des Gerichtshofes "einmal mehr den gefährlichen Trend vor Augen, der die Freiheiten und Grundrechte in Europa bedroht".

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