Athen, 15. Januar. Ein afrikanischer Einwanderer nimmt an den Protesten gegen die Sparpolitik, den Mauerbau an der türkischen Grenze und die Langsamkeit der Asylverfahren teil.

Europas Gewissen

Er mische sich unentwegt in Dinge sein, die ihn nichts angehen. So lautet ein oft formulierter Vorwurf an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dabei ist das Gericht eine absolute Notwendigkeit, meint der Jurist Nick Lawson.

Veröffentlicht am 31 Januar 2011 um 10:06
Athen, 15. Januar. Ein afrikanischer Einwanderer nimmt an den Protesten gegen die Sparpolitik, den Mauerbau an der türkischen Grenze und die Langsamkeit der Asylverfahren teil.

Ungarn hatte Pech mit seiner Amtsübernahme der Ratspräsidentschaft der Europäischen Union. Die rückwirkende Sondersteuer auf ausländische Unternehmen hatte Proteste ausgelöst und die neue Medienaufsichtsbehörde wurde aufs heftigste kritisiert. Eine „unzumutbare Einschränkung der Pressefreiheit“ wetterte im Dezember Hans van Baalen, EU-Abgeordneter der niederländischen Partei VDD (Liberale). Er sprach sich dafür aus, zu prüfen, ob das Gesetz im Widerspruch zu den europäischen Grundrechten liege. Und Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnte Ungarn an, die „EU-Normen und -Werte“ einzuhalten.

Unabhängig davon wie die Sache ausgehen mag, ist es interessant festzustellen, dass Politiker aller Couleur sich an die EU wenden, um Ungarn zu zügeln. Wurde die Union nicht geschaffen, um die wirtschaftliche Integration zu fördern? Eine zu vereinfachende Argumentation. Wir können nicht einfach zwischen Markt und Menschenrechten trennen. Auch französische und britische Zeitungen seien von den restriktiven Maßnahmen Ungarns betroffen, betont EU-Kommissarin Neelie Kroes.

Wenn Vertrauen in Europa fehl am Platz ist

Diese Episode zeigt einmal mehr, dass es in der Union nicht mehr nur um den Binnenmarkt geht. Beispiele gibt es zuhauf: Die Freizügigkeit innerhalb der EU zwingt die nationalen Einwanderungsbehörden zur Zusammenarbeit. Es soll vermieden werden, dass ein Flüchtling mehrere Anträge stellt. Wer in die EU durch Spanien einreist, kann nicht hierzulande seinen Asylantrag stellen. Er muss nach Madrid zurück und ihn dort stellen. Diese Art Konventionen beruhen auf dem gegenseitigen Vertrauen darauf, dass die Aufnahme von Flüchtlingen und das Asylverfahren überall korrekt ist.

Problem ist nur, dass manchmal dies Vertrauen fehl am Platz ist. Wir hören beispielsweise schon seit Jahren, dass der Umgang Griechenlands mit Flüchtlingen alles andere als zufriedenstellend sei. Man kann eine Weile ein Auge zudrücken, doch früher oder später gerät die Situation aus dem Ufer. Die Rechtsverletzungen dort schaffen Probleme hier. Und wie im Falle Ungarn, wendet man sich an die EU, um Ordnung zu schaffen. In dieser Hinsicht sind die Rechtssprüche des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ein Angelpunkt. Solch ein Satz scheint selbstverständlich zu sein. Das Gericht hat juristische Kompetenz und kann bindende Entscheidungen für 47 europäische Länder in Fragen der Menschenrechte treffen.

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Straßburg und Luxemburg: Griechenland im Visier der Gerichte

Im strikten Rahmen der Europäischen Union kommt den Urteilen aus Straßburg noch eine weitere Bedeutung zu. Stellt das Gericht fest, dass ein EU-Mitglied konsequent die europäischen Mindeststandards nicht einhält, gerät die Zusammenarbeit ins Stocken. So geschehen am 21. Januar im Fall M.S.S.: das Gericht urteilte, dass alle anderen EU-Länder keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland abschieben dürfen, solange dort Asylverfahren und Lebensbedingungen der Asylbewerber mangelhaft seien.

Das Urteil schützt nicht nur den Beschwerdeführer, sondern ist auch eine Aufforderung, die Situation zu verbessern. Nimmt sich die Union das Urteil zu Herzen, gibt es Hoffnung auf eine glaubwürdige europäische Asylpolitik. Und sollte die Botschaft aus Straßburg überhört worden sein, dann kommt ein Echo aus Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof beugt sich auch derzeit über die mangelhafte Qualität des griechischen Asylverfahrens. Deutlicher geht es nicht. Gerichtshof für Menschenrechte und Europäischer Gerichtshof ergänzen sich.

Wer europäischen Rechtsschutz will, muss Federn lassen

Eine effiziente europäische Zusammenarbeit kommt nicht ohne einen richtigen Schutz der Menschenrechte aus. Deshalb ist es auch logisch, dass ein Land nur dann der EU beitreten kann wenn es die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben hat. Es ist auch undenkbar, dass ein EU-Staat dieses Abkommen aufkündigt. Ein solcher Schritt wäre zudem sinnlos, derart durchdringen die Menschenrechte das gesamte EU-Recht. So gesehen besiegelt der Beitritt der EU zur EMRK, von den Mitgliedsstaaten im Lissabon-Vertrag einstimmig beschlossen, nur die tatsächliche Bedeutung dieser Konvention für die Union.

Keine Regierung möchte verurteilt werden und kein Politiker seinen Machteinfluss eingeschränkt sehen, dennoch ist eine gut konzipierte europäische Rechtssprechung letztlich für alle ein Gewinn. Übertriebene Kritik am Straßburger Gericht ist in dieser Hinsicht kein nützlicher Beitrag.

Übersetzung von Jörg Stickan

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