Das Leiden der Anderen

Weil es zuhause verboten ist, reisen immer mehr Europäer über die Grenze, um ihr Leben zu beenden. Auch die Gesetzgeber geben immer öfter grünes Licht für die Sterbehilfe. Gewinnt die Todessehnsucht Überhand über das Recht auf Leben?

Veröffentlicht am 2 Februar 2011 um 15:31

„Ich möchte nicht mehr leben und bitte Sie, Möglichkeiten zu prüfen, mir dabei behilflich zu sein, es zu beenden....“ Richter Rolf Vogel hat unzählige Gesuche von Verurteilten erhalten, aber ein solches noch nie. Herr B., ein 52-jähriger Soziologe aus Michelsberg ist ein Mörder. Er hat seine Frau getötet. Experten haben bei ihm Schizophrenie diagnostiziert. Diesmal hat er im Rahmen einer Anhörung bei vollem Bewusstsein den Richter gebeten: „Ich möchte sterben. Helfen Sie mir.“ Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hätte diesen Wunsch gern erfüllt. Er hat sogar einen Apparat entwickelt, der – so sagt er – „jedem ein schmerzfreies und würdevolles Ende gewährt, man muss nur auf einen Knopf drücken.“

Bis vor kurzem war Euthanasie in Deutschland aufgrund der Vorbelastung durch die industrielle Tötung während des Dritten Reiches noch ein Tabu. Derzeit fordert die Bundesärztekammer (BÄK) aber „die Regeln zur medizinischen Sterbehilfe zu lockern“. Jeder dritte deutsche Arzt ist heute bereit zu helfen, um das Leiden von sterbewilligen Kranken im Endstadium zu verkürzen.

„Sozialverträgliches frühes Ableben“

Der Senator Kusch, der 2006 für die Verteidigung dieses Gedankens mit seiner politischen Karriere und dem Ausschluss aus der CDU der zahlen musste, darf also von einem indirekten Sieg reden. Er hat einen Verein mit dem Namen Sterbehilfe e.V. gegründet und gibt zu, schon beim Suizid assistiert zu haben, wobei er es aber so einrichtete, dass er im entscheidenden Moment nicht anwesend war, um die juristischen Folgen nicht tragen zu müssen. Kuschs Patienten sind also allein, wenn sie ihre tödliche Dosis Kaliumchlorid maschinell gespritzt bekommen.

Die Frage der assistierten Sterbehilfe bei Kranken im Endstadium und bei alten Menschen wurde schon vor einigen Jahren von Karsten Vilmar, dem ehemaligen Präsidenten der Bundesärztekammer, aufgeworfen. Er zieht dem Begriff der „Euthanasie“ die Bezeichnung „sozialverträgliches frühes Ableben“ vor. Für den derzeitigen Präsidenten der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe kommt es nicht in Frage, dass Mediziner, die Sterbehilfe leisten, verurteilt oder für einen Verstoß gegen den ärztlichen Verhaltenskodex angeklagt werden können.

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Hoppe schließt dabei das aktive Mitwirken der Mediziner beim Suizid aus. Er ruft allerdings zur Legalisierung ihrer Rolle als Ratgeber auf, die Lebensüberdrüssigen sachgerechte Arzneimittel verschreiben. Eine derartige Mithilfe hinge ihm zufolge „ausschließlich von der individuellen medizinischen Verantwortung“ ab. Knapp 74 Prozent der Deutschen, die eine aktive Hilfe des Arztes bei der Sterbehilfe wünschen, teilen seine Sichtweise.

6.400 Euro, Einäscherung inklusive

Für Peter Neher, Präsident der deutschen Caritas, ist Sterbehilfe von Ärzten inakzeptabel, selbst wenn sie nur passiv ist. Nach Abschluss des Medizinstudiums leiste man nicht den Eid des Hippokrates, um danach zu töten, sagt Neher. Die Gegner der Sterbehilfe bringen an, dass der Wille, Selbstmord zu begehen, eines der Symptome von Depression sei, die vorübergehen und behandelt werden könne. Und zwar so gut, dass selbst Menschen mit schweren Behinderungen wieder Lust haben zu leben. In Anbetracht dieser positiven Haltung im medizinischen und juristischen Kreisen ist die Liberalisierung der deutschen Gesetzgebung bezüglich der Sterbehilfe nur noch eine Frage der Zeit.

Sir Edward Downes war Dirigent des Orchesters der BBC. Seine elf Jahre jüngere Frau Lady Joan Downes ehemals Balletttänzerin. Mit 85 Jahren war er beinahe blind und taub; sie hatte Krebs im Endstadium. Weil Sterbehilfe in Großbritannien verboten ist, wandten sich die Downes an die Schweizer Organisation Dignitas. Sie waren die ersten Kunden von Ludwig Minelli, Anwalt und Gründer der Organisation. Eine Villa mit Blick auf den malerischen See Pfäffikon wartet auf die Freiwilligen, die sich das Leben nehmen wollen. Auch wenn der Preis der Dienstleistung nicht ganz Ohne ist (6.400 Euro, Einäscherung inklusive), übertraf die Anfrage bald die technischen Kapazitäten des „Unternehmers“.

Die Schweiz: endloser Leichenzug aus ganz Europa

In der Schweiz ist Euthanasie legal. Bei Kontrollen müssen aber diejenigen, die sie umsetzen, durch Videoaufnahmen beweisen, dass sich die betroffenen Menschen selbst das Leben nahmen. Die Mehrheit der Schweizer akzeptiert die Sterbehilfe. Allerdings gibt es da noch diejenigen, die sich dagegen wehren, dass sich die Schweizer Landschaft in einen nicht enden wollenden Leichenzug aus ganz Europa verwandelt.

Dennoch haben sie den Kampf um das Geschäft mit dem Tod verloren. Bei der ständig steigenden Nachfrage nach dieser Art Dienstleistung sind Gesetzgeber und Entscheidungsträger immer öfter dazu gezwungen, Zugeständnisse zu machen.

Die Niederlande sind die Vorreiter der Sterbehilfe in Europa. Ihre Gesetzgebung hierzu ist seit zehn Jahren in Kraft. Die Anzahl der auf Wunsch sterbenden Menschen in den Beneluxländern wird derzeit jährlich auf 3.000 bis 4.000 geschätzt. In Luxemburg hat man für die Legalisierung der Sterbehilfe sogar die Verfassung geändert. Praktisch alle anderen westeuropäischen Länder tolerieren die passive Sterbehilfe. (sd)

Aus den Niederlanden

Eine Klinik fürs Lebensende

Laut einer Studie des NVVE, dem Verein für ein freiwilliges Lebensende, „sind die Niederlande für eine Lebensende-Klinik bereit“, berichtet der Volkskrant. Sie richte sich „im Besonderen an Personen, die gerne die Sterbehilfe in Anspruch nehmen würden, aber keinen Arzt finden, der dazu bereit wäre“. Der NVVE gibt an, dass viele Mediziner es ablehnen, beim Sterben zu helfen „weil sie die Gesetzgebung nicht gut kennen und Angst vor eventuellen juristischen Folgen haben.“ Die Zeitung führt das Beispiel einer Holländerin an, die von den Schwierigkeiten erzählt, einen Allgemeinarzt zu finden, der dem Todeswunsch ihrer 89-jährigen, Alzheimerkranken Mutter nachkäme. Der Volkskrant schreibt auch, dass viele Ärzte fürchten, als „Todesdoktor“ abgestempelt zu werden. Auch wenn das Projekt des NVVE Form annimmt, sei für den Moment noch nichts gewonnen. Wenigstens die Diskussion über den freiwilligen Tod sei angekurbelt worden. Der Ärzteverein KNMG ist zum Beispiel der Ansicht, dass eine „abgewogene Entscheidung über den Tod eine gewisse Offenheit voraussetzt, bei der die Euthanasie nicht als der einzige Ausweg angesehen würde.“ Die Tageszeitung schlägt ihrerseits vor, ein „Register von Ärzten zu erstellen, die den Wunsch eines frühzeitigen Ablebens akzeptieren“.

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