Die Kommission und das Recht auf Vergessen

Veröffentlicht am 2 Januar 2012 um 13:46

"Brüssel gegen Internetgedächtnis" betitelt die Tageszeitung Público die für Februar angesetzte Überarbeitung der Richtlinie zum Schutz von personenbezogenen Daten von 1995 durch die Europäische Kommission. Die erste Version der neuen Richtlinie, die der Tageszeitung vorliegt, "enthält ein ganzes Kapitel zum 'Recht auf Vergessen'". "Den Unternehmen graut es (…) aus demselben Grund vor den neuen Normen: Neben dem Recht auf Vergessen geht es um das wirtschaftliche Potenzial", erklärt Público und führt den Fall des sozialen Netzwerks Facebook an, das vor wenigen Tagen Veränderungen seiner Datenpolitik ankündigte. Diese sollen an die Gesetzgebung in Irland angepasst werden, wo sich der europäische Firmensitz befindet.

Im Mittelpunkt der geplanten Richtlinie steht das Löschen der Daten, welche die Benutzer zuvor angegeben haben. Es ist unter anderem von der "Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung", vom "Zugangsrecht" der Internetnutzer zu den Daten, die von Unternehmen im Internet verwendet werden, der "Möglichkeit, Klage zu erheben" oder "dem Anspruch auf Veränderung oder Löschung" der Daten die Rede. Laut Público "sind sich Experten und Juristen" aber in einer Sache "einig": Dieses "Instrument kann einerseits dazu verwendet werden, die Privatsphäre zu schützen, andererseits aber auch dazu dienen, das Recht auf freie Meinungsäußerung im Netzwerk einzuschränken". Unternehmen, die diese neuen Regeln nicht beachten, müssen künftig bis zu fünf Prozent ihres Umsatzes als Bußgeld zahlen, berichtet Público.

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