Die Verhandlungen dauerten die ganze Nacht. Doch am 17. November hat der österreichische Ministerrat die eingetragenen Partnerschaft (EP) für Homosexuelle beschlossen. Ab 1. Januar 2010 soll das Gesetz wirksam sein. "Gleichstellung, außer auf dem Standesamt", so heißt es im Wiener Standard, der den größten Zankapfel der Koalitionsverhandlungen bemängelt: homosexuelle Paare dürfen sich nicht auf dem Standesamt "Ja"-Sagen, sondern werden gebeten, sich dafür in ihr nächstes Bezirksverwaltungsbehörde zu begeben; auf diese Unterscheidung zur Heirat bestanden die Christdemokraten von der ÖVP. Davon abgesehen, so die Zeitung, seien die gegenseitigen Rechte und Pflichten für beide Partner in weiten Bereichen, vor allem im Steuerrecht, jenen von Eheleuten "ident". Und auch wenn Adoption und künstliche Befruchtung unmöglich bleibt und ihre Trennung rechtlich einfacher ist, so versichert die Justizministerin, handele es sich keineswegs im eine "Ehe-Light".
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