Der von einigen Kandidaten vorgeschlagene europäische Mindestlohn ist keineswegs eine franko-französische Idee. Zahlreiche Parlamentarier, allen voran die Griechen, haben die Kommission bereits auf das Thema angesprochen. Dabei, unterschreicht L'Express, stehen noch zahlreiche juristischen Hindernisse vor der Verabschiedung eines europäischen Mindestlohns. "Der Artikel 137 EGV (Europäischer Gemeinschaftsvertrag)schliesst ausdrücklich eine Gemeinschaftskompetenz für alles, was die Entlohnung der Bürger angeht, aus", erklärt der Europarechtler Dominique Aguilar im Interview. Die Verabschiedung eines garantierten Mindestlohns sei ein langer und schwieriger Prozess, für den außerdem die Verträge geändert werden müssten. Dies erfordere ein Treffen des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs, die einstimmig dem Vorschlag zustimmten. Die Staaten sind sich jedoch keineswegs einig. Kurz, der Mindestlohn liege noch in weiter Ferne.
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