Das am 17. Februar verkündete Urteil des tschechischen Obersten Verwaltungsgerichtshofes verlangt die Auflösung der Arbeiterpartei und nimmt dabei kein Blatt vor den Mund: Die rechtsextreme Partei sei "populistisch, chauvinistisch und rassistisch wie die Parteien Hitlerdeutschlands" und eine Gefahr für die Demokratie. In der Geschichte der Tschechischen Republik wurde erstmals eine politische Partei verboten, freut sich Lidové noviny, bleibt gleichzeitig aber skeptisch: "Die Arbeiterpartei hat zwar verloren, wird aber anderswo wieder auftauchen". Der Parteichef Tomáš Vandas zeigt sich hingegen selbstsicher: "Das Urteil bedeutet gute Werbung." Er bereitet sich nun auf die Wahlen am 29. März vor, zu denen er unter einem neuen Namen antreten wird. Indessen könnte dieses Urteil zum Präzedenzfall werden, dank dem "man nun weiß, wie man die Kommunistische Partei Tschechiens und Mährens auflösen kann", fügt die Tageszeitung hinzu. Eine Senatskommission versuchtmomentan zu beweisen, dass die ehemalige Einheitspartei – die dritte politische Kraft im Parlament – eine extremistische Partei ist. Sie könnte sich nun auf die gleichen Argumente berufen, die auch das höchste Verwaltungsgericht vorgebracht hat.
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