Ein gemeinsamer am 17. März veröffentlichter Bericht von Amnesty Internationalund Omega Research Foundation klagt mehrere europäische Länder an (u. a. die Tschechische Republik, Spanien, Italien, Ungarn und Deutschland). Obwohl ein europäisches Gesetz dies seit 2006 verbietet, sollen sie alle Ausrüstungen wie "Daumen-Schellen", elektrische Fesseln, Schlagstöcke und Spieße an Drittländer verkauft haben. In mindestens neun Ländern (darunter die USA, Mexiko und Georgien) wurden diese dann als Folterinstrumente verwendet. Euobserver weist darauf hin, dass die betroffenen Länder sich eine Gesetzeslücke zum Vorteil gemacht haben. Beispielsweise haben sie Einzelteile der Ausrüstungen getrennt voneinander ausgeführt, oder haben den Objekten Bezeichnungen gegeben, welche die Zollbeamten täuschen sollten. "Diejenigen, die die Möglichkeit haben, zu foltern, werden immer einen Weg finden, um dies zu tun", kommentiert Zbyněk Petráče die Situation in Lidové noviny und weist darauf hin, dass die betroffenen Ausrüstungen in den Exportländern regelmäßig von der Polizei verwendet werden, um die innere Sicherheit zu garantieren. Der Unterausschuss Menschenrechte des Europäischen Parlamentes muss am 18. März untersuchen, in welchem Umfang die bestehenden Regelungen angewendet wurden.
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