20 Jahre nach der Wiedervereinigung steht fest: Ossis sind kein Volksstamm. Die Frage stand vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Ein Unternehmen der Stadt hatte die Bewerbung einer Ostberlinerin abgewiesen. Jedoch hatte diese pikanterweise Zugang zu dem unternehmensinternen Vermerk "(-) Ossi" bekommen. Die Frau hatte auf Diskriminierung geklagt und wollte verhandeln, ob "Ossi" nicht eine ethnische Herkunft sei und ihre Causa somit unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz falle. Man "muss dem Gericht beipflichten", kommentiert die Süddeutsche Zeitung. "Bei aller Sympathie für […] ihre Tradition des Plattenbaus, für die sächsische Grundierung ihrer weiland Staatssprache, für die Kultur der beigefarbenen Allwetteranoraks" sind die "Ossis" kein Volksstamm. Dennoch merkt das Münchner Blatt an, dass betreffendes Unternehmen das Grundgesetz und sein Diskriminierungsverbot eines Menschen "wegen seiner Heimat und Herkunft" verletzt.
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