"Die Richter legen eine Bombe" unter die belgischen Wahlen vom 13. Juni, so titelt De Standaard. In einem Brief, der am 3. Mai an mehrere führende Persönlichkeiten des Landes verschickt wurde, erklären zwölf Vorsitzende flämischer Gerichte erster Instanz die Wahlen für illegal. Ihr Argument: Das Verfassungsgericht hat im Jahr 2003 entschieden, die Wahlen seien verfassungswidrig so lange der zweisprachige Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde (BHV), Zankapfel der flämischen und wallonischen Bevölkerungsgruppen, nicht geteilt wird. Die Richter möchten, dass für die Wahlen wieder die alten Wahlkreise gelten, bevor BHV neu definiert wurde. Doch knapp 40 Tage vor der Wahl scheint "eine derart gigantische Umorganisation [...] völlig undurchführbar", meint die flämische Tageszeitung. Die Antwort der Innenministerin Annemie Turtelboom lautet, dass "das Gericht das aktuelle Wahlgesetz als verfassungswidrig bestimmt, es aber nicht aufgehoben hat" und dieses somit in Kraft bleibt – eine Interpretation, über welche die Juristen geteilter Meinung sind. Belgien "nähert sich illegalen Wahlen und ignoriert die Warnung der zwölf Richter", stellt De Standaard fest.
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