"Nach Schengen bedeutet dies die zweite Öffnung der EU-Grenzen", beurteilt Dziennik Gazeta Prawnas Leitartikel begeistert den Richtlinienvorschlag, auf den sich die EU-Gesundheitsminister am 8. Juni geeinigt haben. Ab dem Jahr 2012 werden sich die EU-Bürger in einem – staatlichen oder privaten – Krankenhaus ihrer Wahl in einem Mitgliedsstaat behandeln lassen können und "erhalten die gleiche Kostenrückerstattung, die sie auch zu Hause bekommen hätten". Die Warschauer Tageszeitung macht darauf aufmerksam, dass nur "die Wohlhabendsten medizinische Versorgung im Ausland in Anspruch nehmen werden – diejenigen, die sich die Kosten für die Reisen, Unterbringung, sowie Getränke und Essen während der Behandlung leisten können. Aber auch die hoffnungslosesten Fälle wie Tumorpatienten, die momentan Monate auf eine Operation warten müssen", könnten daraus Nutzen ziehen. DGP befürchtet, dass die Rückerstattung der kostspieligen medizinischen Behandlungen im Ausland die polnischen Gesundheitsausgaben aufblasen und höhere Beiträge nach sich ziehen könnte. Dagegen ist Spanien mit den neuen Inhalten der Richtlinie zufrieden. Laut La Vanguardiamüssen die EU-Staaten ausgewanderter Staatsangehöriger monatlich 300 Euro zu den Gesundheitskosten zuzahlen. Als Gastland für 2,5 Millionen Menschen, die nicht zur EU gehören, von denen 400.000 über 55 Jahre alt sind, hatte sein Gesundheitsministerium nämlich eine Richtlinie befürchtet, welche seine Ausgaben um weitere zwei Milliarden Euro in die Höhe hätten schießen lassen.
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