"Vatertag in Karlsruhe." So feiert die Frankfurter Rundschau die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Rechte lediger Väter zu stärken und sie der Lage in anderen europäischen Ländern (mit Ausnahme Österreichs) anzugleichen. Ab heute kann eine Mutter dem ledigen Vater nicht mehr das geteilte Sorgerecht verweigern, eine Regelung, die schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als "diskriminierend" bezeichnet hatte, bemerkt die Tageszeitung. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nur knapp die Hälfte der unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nutzte. Das deutet darauf hin, dass Mütter ihre Zustimmung oft verweigerten, wobei sie wohl nicht nur ans Wohl des Kindes dächten.
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