Tschechische Republik

Schluss mit der „Pflichtarbeit“

Veröffentlicht am 28 November 2012 um 15:58

Am 27. November stoppte das tschechische Verfassungsgericht ein Gesetz zur Bestrafung von Arbeitslosen, die sogenannte „Pflichtarbeiten“ verweigern. Diese „Grundsatzentscheidung schafft die unbezahlte Pflichtarbeit für Arbeitslose ab“, erklärt die Tageszeitung Lidové noviny.

Nun wird die Regierung das Gesetz überarbeiten müssen, mit dem Personen zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit gezwungen wurden, die länger als drei Monate ohne Beschäftigung waren. Lehnten die Arbeitslosen es bislang ab, Straßen zu kehren oder Schulen instandzuhalten, konnten die Behörden ihnen das Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen streichen.

Mit dem seit Januar 2012 geltenden Gesetz sollte die Zahl der freiwilligen Langzeitarbeitslosen, sowie die der Schwarzarbeiter reduziert werden. Im Oktober gab es 496 762 Arbeitslose, was 8,5 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung entspricht. Laut dem Zeitungsbericht schreckten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil auch nicht vor der Bezeichnung „Pflichtarbeit“ zurück, um zu beschreiben,

wie die Behörden die Arbeitslosen behandeln. Die [betroffenen] Personen mussten unbezahlte Arbeiten verrichten und häufig die gleichen Westen wie jene tragen, die [anstelle einer Haftstrafe] zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt werden. Dadurch wurde ihre Menschenwürde verletzt, urteilten die Richter und erklärten es für unhaltbar, dass Menschen, die Jahre oder Jahrzehnte lang gearbeitet haben so behandelt werden. Darüber hinaus hatten die Behörden stets nach eigenem Ermessen entschieden, welche Arbeiten zu verrichten waren.

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Im gleichen Atemzug wie die Bekanntgabe des Verfassungsgerichtsurteils liefert eine andere bedeutsame Reform mindestens genauso viel Diskussionsstoff: Erstmals in der Geschichte des Landes soll der Staatspräsident in direkter und allgemeiner Wahl gewählt werden. Lidové noviny nennt die Tschechen folglich eine „Nation von Verfassungs-Bastlern“.

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