Am Gedenktag für die Opfer des Kommunismus erinnerte Ungarns Staatspräsident Janos Ader am 25. Februar an den kriminellen Charakter des Regimes vor 1989.
Damit knüpft Ader an das kürzlich gefällte Urteil des Verfassungsgerichts an. Dieses hatte am 19. Februar ein Verbot aufgehoben, welches das öffentliche Tragen von Symbolen der kommunistischen und nationalsozialistischen Willkürherrschaft untersagt hatte.
Mit dem 20 Jahre alten Gesetz wurde das Tragen unterschiedlicher Symbole unter Strafe gestellt, darunter das SS-Abzeichen, das Pfeilkreuz der ungarischen nationalsozialistischen Partei, sowie Hammer, Sichel und Roter Stern der Kommunisten. Nach Meinung des Verfassungsgerichts sind die Gesetzespassagen teilweise unklar formuliert.