Generalstaatsanwalt Eduardo Torres-Dulce leitete ein Verfahren ein, um Kataloniens leitenden Staatsanwalt, Martín Rodríguez Sol, seines Amtes zu entheben.
Rodríguez Sol hatte erklärt, sich für das Recht des katalanischen Volkes auf freie Meinungsäußerung und damit für das Selbstbestimmungs-Referendum 2014 einzusetzen. Nach dem spanischen Gesetz ist ein solches Referendum unzulässig. Zudem kündigte die Regierung bereits rechtliche Schritte gegen die Erklärung vom 23. Januar an, in der die Region sich als politisches und souveränes Rechtssubjekt etablierte, um die Volksabstimmung zu unterstützen.
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