Am gestrigen 5. März hob das Budapester Verwaltungs- und Arbeitsgericht ein Verbot auf, mit dem der Radiosender Klubrádió seine Sendefrequenzen verlieren sollte. Das 2011 von der staatlichen Medienbehörde (NMHH) ausgesprochene Verbot galt seitdem als Zensur-Versuch, mit dem die regierungstreue öffentliche Behörde einem oppositionellen Radio die Möglichkeit nehmen wollten, seine 400.000 Hörer zu erreichen.
Bereits 2012 wurden vier Gerichtsurteile gefällt, die dem Klubrádió Recht gaben. Allerdings wurden diese nie vom zuständigen Medienrat umgesetzt, in dem vor allem Getreue des konservativen Regierungschefs Viktor Orbán sitzen.