Der Europäische Gerichthof entschied am 14. März, dass das Gesetz über Räumungsklagen, welches seit Beginn der Krise und Rezession zu 400,000 Zwangsvollstreckungen geführt hat, „missbräuchlich” sei und gegen die Verbraucherschutz-Richtlinie 93/13 verstoße.
Aktivisten meinen, die Entscheidung könnte die Richter dazu veranlassen, tausende von Banken eingeklagte Zwangsräumungen zu stoppen. Experten schätzen, dass illegal aus ihrem Heim vertriebene Menschen möglicherweise Schadenersatz geltend machen können.
Bereits im vergangenen November startete die Tageszeitung aus Barcelona eine Kampagne zum Stopp der Zwangsräumungen.
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