„Paris kann sich gerade noch einmal vor dem Europäischen Gerichtshof und der Frage nach der Abschiebung der Roma retten“, berichtet România liberănach der Entscheidung der Europäischen Kommission. Diese verzichtet darauf, gegen Frankreich ein Strafverfahren wegen Verletzung der Regeln des freien Personenverkehrs einzuleiten. Weniger als zwei Stunden vor Auslaufen der von der Kommission festgesetzten Frist hat Paris sich in einem Schreiben am 15. Oktober dazu verpflichtet, seine „nationale Gesetzgebung unter Berücksichtigung der Elemente der EU-Richtlinie zum freien Personenverkehr“ bis zum Januar 2011 zu verändern. Wie das Blatt berichtet, muss die Abschiebung der Roma in Zukunft einer bestimmten juristisch geregelten Prozedur folgen, zu der auch ein möglicher Einspruch gehört. Wie România liberă berichtet, bleibt „der Verdacht der ethnischen Diskriminierung“ aber bestehen. Denn inzwischen hat die französische Presse polizeiliche Datenbanken enthüllt, in denen die Balkan-Roma verzeichnet sind.
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