„Der Europäische Gerichtshof setzt den Listen eines Arbeitgebers ein Ende“, schreibt De Volkskrantauf der Titelseite. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass eine Firma, die das Personal einer von ihr übernommenen Firma am selben Arbeitsplatz für dieselbe Arbeit weiter beschäftigt, nicht das Recht hat, ihm dies zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen oder für ein niedrigeres Einkommen zuzumuten. Das Gericht gab einem ehemaligen Teamleiter der Firma Heineken statt, dessen „Jahresgehalt von 46.000 Euro auf 20.000 Euro gefallen“ war, als sein Arbeitgeber das Firmenrestaurant, in dem er beschäftigt war, an eine andere Firma verkaufte. Heineken nutzte eine Gesetzeslücke und gründete eine separate GmbH für die betroffenen Mitarbeiter. „Arbeitsrechtexperten glauben, dass dieses Urteil eine Flut von Reklamationen seitens anderer Opfer“ derartiger Verfahren auslösen könnte, heißt es in De Volkskrant.
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