Im April gaben 131.400 Personen Erklärungen über ihre Auslandsvermögen ab (Bankkonten, Immobilien oder Anlagen). Laut dem Gesetz gegen Steuerhinterziehung muss Auslandsbesitz in Höhe von mindestens 50.000 Euro in Spanien angezeigt werden.
Insgesamt belaufen sich diese Güter auf 87,7 Milliarden Euro, also durchschnittlich 667.000 Euro pro Person. Das entspricht 8,3% des spanischen BIP.
Diese am 22. Mai von Ministerpräsident Mariano Rajoy enthüllten Zahlen „übertreffen alle Erwartungen der Regierung“, meldet Cinco Días.
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