„Wir können unsere Stipendien vor EU-Bürgern schützen”

Veröffentlicht am 19 Juli 2013 um 11:02

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Mit Spannung hat Dänemark am 18. Juli ein Urteil des Europäischen Gerichtshof zur Vergabe von Stipendien in Deutschland erwartet, berichtet Jyllands-Posten.

Unter Berufung auf den Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union entschied das Gericht, dass Deutschland Stipendien nicht ablehnen darf, weil ein Student nicht schon seit mindestens drei Jahren im Land weilt.

Die dänische Regierung verlangt nämlich von Auslandsstudenten, dass sie sich in den letzten zehn Jahren mindestens zwei im Land aufgehalten haben müssen. Deshalb befürchtet Dänemark, dass mit dem Urteil als Präzedenzfall ab sofort an alle Studenten aus der EU Stipendien gezahlt werden müssen, insofern sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

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Doch, so betonen Experten gegenüber Jyllands-Posten, gebe es Mittel, um das Urteil des Gerichts zu umgehen:

Stipendien können beispielsweise in Darlehen umgewandelt werden. Oder man könnte verlangen, dass ein Elternteil in Dänemark arbeiten muss. [...] Sollte der Europäische Gerichtshof das für rechtmäßig erklären, können wir unsere Gesetzgebung dementsprechend anpassen.

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