Das deutsche Parlament hat die Europäische Kommission angeschrieben und sie gebeten, zu prüfen, ob der Artikel 7 des Vertrags von Lissabon (mit dem das Stimmrecht eines Mitgliedsstaats ausgesetzt werden kann) für Kroatien in Frage kommt, wenn das Land das vor Kurzem verabschiedete Auslieferungsgesetz nicht aufhebt.
Wie Večernji List berichtet, verbietet das nur zwei Tage vor dem EU-Beitritt beschlossene Gesetz Auslieferungen an einen anderen EU-Staat, wenn die Straftat vor dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehls, d. h. vor dem 7. August 2002 begangen wurde.
Berlin wirft Zagreb vor, dieses Gesetz verabschiedet zu haben, um die Auslieferung Josep Perkovićs, zu verhindern, der den jugoslawischen Sicherheitsdienst leitete, als der Exilkroate Stjepan Đureković 1983 im Auftrag dieses Geheimdienstes im oberbayrischen Wolfratshausen ermordet wurde. Seither wird Perković von der deutschen Justiz gesucht.