„Die EU verlangt von Kroatien, das Gesetz zu ändern oder Sanktionen zu erwarten“ titelt der EUobserver. Die Europäische Kommission stellt Zagreb ein Ultimatum: Eine Reihe von Gesetzesänderungen in Bezug auf den Europäischen Haftbefehl (EuHB) sollen wieder aufgehoben werden.
Die umstrittenen Änderungen, die drei Tage vor Kroatiens EU-Beitritt am 1. Juli überstürzt verabschiedet wurden, blockieren effektiv die Auslieferung von Bürgern von einem Mitgliedsstaat an einen anderen. Kroatien muss nun bis zum 23. August um Mitternacht eine Frist angeben, in welcher es die besagten Änderungen aufhebt.
Die Änderungen verbieten Auslieferungen im Zusammenhang mit Verbrechen, die vor 2002 begangen wurden, und erzürnen vor allem Deutschland. Dort ist man der Meinung, sie seien nur dazu da, die Auslieferung von Josip Perković zu verhindern. Nach dem früheren Direktor der jugoslawischen Geheimpolizei wird in Deutschland hinsichtlich der Ermordung des kroatischen Überläufers Stjepan Đureković im bayerischen Wolfratshausen im Jahr 1983 gefahndet.
Die deutsche Bundesstaatsanwaltschaft stellte einen Europäischen Haftbefehl zur Auslieferung von Perković aus, eine Antwort der kroatischen Behörden lässt jedoch noch auf sich warten. Falls Zagreb nicht nachgibt, könnte die EU Finanzierungen für ihr neuestes Mitglied vorläufig sperren.