Die umstrittene europäische Finanztransaktionssteuer (oder „Tobin-Steuer”) hat einen schweren Schlag erlitten: Der juristische Dienst des Rates der Europäischen Union verurteilte das Vorhaben als „Verletzung” der EU-Verträge und warf ihm vor, all die anderen Staaten zu „diskriminieren”, die nicht daran teilnehmen, berichtet die Financial Times.
Das Projekt, das von elf Staaten der Eurozone unterstützt wird, darunter Frankreich, Deutschland und Spanien, hat in den vergangenen Monaten an Dynamik verloren. Der Grund: Bedenken im Zusammenhang mit der Umsetzung und mögliche Rechtsmittel vonseiten Großbritanniens.
Das beratende Gutachten des juristischen Dienstes ist zwar nicht verbindlich, hebt aber hervor, dass eine wesentliche Klausel – welche die Steuerbehörden und die geografischen Standorte ihrer Hauptquartiere betrifft, anstatt die Orte ins Visier zu nehmen, an denen die tatsächlichen Geschäfte abgewickelt werden – die gerichtlichen Befugnisse der Mitgliedsstaaten im Bereich der Besteuerung überschreiten, berichtet die Tageszeitung und fügt hinzu, dass die Maßnahme
mit den EU-Verträgen nicht zu vereinbaren sei, zumal sie die Besteuerungs-Zuständigkeiten jener Mitgliedsstaaten verletzt, die nicht daran teilnehmen.