Die Europäische Kommission wird Kroatien Sanktionen auferlegen, wenn es nicht schnellstens seine Verfassung mit der EU-Regelung über den europäischen Haftbefehl in Einklang bringt.
Im Rahmen des Paragraphen 39 von Kroatiens Beitrittsvertrag riskiert das Land unter anderem, dass ihm die mehr als 80 Millionen Euro an EU-Geldern, mit denen es seinen Beitritt zum Schengenraum vorbereiten sollte, nicht ausgezahlt werden, erklärt Večernji list.
Ende August hatte Zagreb dem Druck aus Brüssel nachgegeben. Diese Woche soll im Eilverfahren eine Gesetzesvorlage vor das Parlament gebracht werden, doch das Gesetz wird erst am 15. Juli 2014 in Kraft treten, und die Kommission findet diese Frist unangemessen lang.