Bei der Volksabstimmung vom 20. Oktober haben 50,28 Prozent der Wähler, also 6.733 San-Marinesen, für die Aufnahme von Sondierungsgesprächen über einen möglichen EU-Beitritt San Marinos gestimmt.
Allerdings haben sich nur 20,22 Prozent der Wahlberechtigten am Referendum beteiligt. Vom rechtlichen Standpunkt aus ist die Volksabstimmung damit ungültig: Das Gesetz schreibt vor, dass sich mindestens 32 Prozent der Stimmberechtigten für die eine oder andere Option hätten entscheiden müssen.
Fehlende Quoren sind bei Referenden in San Marino keine Seltenheit, fügt La Tribuna Sammarinese hinzu und meint, dass...
die politischen Kräfte die Pflicht haben, dieses Problem genauer unter die Lupe zu nehmen, um sich möglicherweise auf die Abschaffung des Quorums zu einigen. Schließlich wird es nur dann möglich sein, auch die politische Stagnationsphase zu überwinden.