„Das am 13. Dezember 1981 von der kommunistischen Regierung unter General Wojciech Jaruzelski ausgerufene Kriegsrecht war eine Verletzung der polnischen Verfassung und des Völkerrechts“, kommentiert Rzeczpospolita die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom 16. März. Das Gericht urteilte, dass das Kriegsrecht nur im Kriegsfall hätte angewendet werden dürfe, Polen sei aber zu jener Zeit in keinen Krieg verwickelt gewesen. „Ein großer, postumer Sieg für meinen Mann, aber vor allem für die Opfer des Kriegsrechts“, sagte die Witwe des verstorbenen Janusz Kochanowski, dem Ombudsmann, der die Sache 2008 vor Gericht gebracht hatte. Dziennek Gazeta Prawna notiert, dass „rund 130.000 Menschen während des Kriegsrechts verurteilt wurden, die nun ein Recht auf Revision, Freispruch und Entschädigung haben.“ Die Verhängung des Kriegsrechts war ein Schlag gegen Solidarność, der ersten freien Gewerkschaft im ehemaligen Ostblock und blockierte die Reform in Polen bis zum Runden Tisch von 1989.
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