„Der Europäische Gerichtshof lehnt es ab, illegales Einwandern als Verbrechen anzusehen“, titelt La Repubblica. Dies macht er deutlich, indem er dem Einspruch des Algeriers Hassan El Dridi statt gibt. Das Luxemburger Gericht hat entschieden, dass durch das 2009 von der italienischen Regierung verabschiedete Gesetz europäisches Recht verletzt wird. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von 1 bis 4 Jahren vor für illegale Einwanderer, die sich weigern, das Land zu verlassen. Die römische Tageszeitung erklärt, dass im Besonderen die Richtlinie von 2008 problematisch sei, die auf „eine wirksame Abschiebungs- und Rückführungspolitik […] unter uneingeschränkter Berücksichtigung der […] Grundrechte“ abziele. „In anderen europäischen Ländern wird illegales Einwandern als Straftat angesehen, doch diese wurden nicht kritisiert“, reagierte der italienische Innenminister. Seiner Meinung nach werden durch den Beschluss des Gerichthofes politische Maßnahmen unwirksam, die gegen die illegale Einwanderung ankämpfen. Dies sei ihm zufolge nicht „nur ein Problem Italiens, sondern von ganz Europa“.
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