Bildu darf nun doch kandidieren

Veröffentlicht am 6 Mai 2011 um 10:18

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Programmänderung bei den spanischen Kommunalwahlen am 22. Mai: „Bildu wird bei den Wahlen mit dabei sein“, verkündet El Correo. Am 5. Mai hatte das spanische Verfassungsgericht mit sechs Stimmen gegen fünf die 254 Kandidaturen der Koalition abgesegnet, die aus zwei nationalistischen Parteien und Mitgliedern der baskischen linken Unabhängigkeitsbewegung besteht. Diese Entscheidung setzt das Verbot des Obersten Gerichtshofes vom 1. Mai außer Kraft, das diese Kandidaturen für zu eng verbunden mit Batasuna befand. Batasuna ist die 2003 verbotene politische Partei der Terrorgruppe ETA. Das Verfassungsgericht entschied sich für eine „Demokratie ohne Ausgrenzungen“, befindet die baskische Tageszeitung. „Das Recht auf politisches Mitspracherecht von Bildu drängt sich auf beim Verdacht, der auf der Koalition lastete“. El Correo unterstreicht dennoch, dass die „demokratische Integration der linken Unabhängigkeitsbewegung zu einer kniffeligen Angelegenheit für die Gerichte geworden ist.“ Außerdem ermöglicht die Akzeptanz dieser Entscheidung durch die spanische Bevölkerung, der linken Unabhängigkeitsbewegung „die Geschlossenheit des demokratischen Systems und einer Gesellschaft zu zeigen, die nicht toleriert, dass Fundamentalisten die Freiheit ignorieren.“

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