Die anstehenden Parlamentswahlen in der Tschechischen Republik dürften wohl erst nach einer verlängerten Wahlkampagne stattfinden. In der Tat hat der Verfassungsgerichtshof die für den 9. und 10. Oktober festgesetzten Wahlen aufgeschoben, nachdem der Abgeordnete Miloš Melčák Beschwerde gegen das Gesetz zur Verkürzung des Mandats von Parlamentariern eingelegt hatte. "Politiker im Schockzustand: man nimmt ihnen die Parlamentswahlen weg", liest man auf der Titelseite der Lidové Noviny. Die Zeitung unterstreich die Verärgerung der meisten Politiker, die bereits viel in eine kostspielige und umkämpfte Kampagne investiert haben. "Das wäre der Gipfel der Ironie, wenn das Recht Melčaks, bis zum Ende im Parlament zu sitzen und seine Bezüge zu erhalten, von der Verfassung geschützt würde", kommentiert die Lidové Noviny. Die Prager Tageszeitung fügt hinzu, dass der Verfassungsgerichtshofam 10. September den Misstrauensantrag prüfen wird, der zum Sturz der Regierung von Mirek Topolánek führte und den Weg für die aktuelle Übergangsexekutive unter Jan Fischer frei machte.
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