Zwei Tage vor seiner Ankündigung am 7. September enthüllt der Spiegel den Inhalt des Beschlusses des deutschen Verfassungsgerichts über die Verfassungskonformität von Berlins Beiträgen an den EU-Rettungspaketen. Nach Angaben der Zeitschrift einigten sich die Richter in Karlsruhe darauf, „eine substantielle Beteiligung des Bundestags an allen weiteren Rettungsmaßnahmen“ anzumahnen. Das heißt, die Bundesregierung wird ohne Zustimmung des Bundestags kein Abkommen mit ihren europäischen Partnern treffen können.
Dass diese Entscheidung zeitlich mit dem Beginn der Bundestagsdebatte über die Griechenlandrettung zusammenfällt, ist „teils zufällig, teils absichtlich“, so der Präsident des Verfassungsgerichts. Und damit, so der Spiegel, „wird klar, dass sich alle Beteiligten auf eine Kompromisslinie“ über die Aufteilung der Entscheidungsmacht zubewegen.
„Inzwischen hat auch die Bundesregierung eingesehen, dass sie den Abgeordneten ein Mitspracherecht zugestehen muss“, erklärt der Spiegel. „Der deutsche Vertreter beim Rettungsfonds darf neue Hilfskredite nur ermöglichen, wenn der Bundestag zugestimmt hat – andernfalls müsste er sein Veto einlegen.“ Und dies auch „gegen die Bedenken von Finanzminister Wolfgang Schäuble“. Dieser befürchtet, das EFSF könne in Krisenzeiten „zu langsam reagieren“. „Die Kanzlerin aber, die um eine Koalitionsmehrheit bei der Abstimmung fürchtet, will auf die Forderungen der Abgeordneten eingehen.“ Der Spiegel zitiert dazu einen Richter des Verfassungsgerichts: „Das Budgetrecht ist das Kronjuwel des Parlaments, aber wenn der Souverän beginnt, seine Kronjuwelen zu verpfänden, dann könnte seine Freiheit begrenzt sein.“