"Wo EU draufsteht, ist nicht immer ein Rechtsstaat drin." Im Sinne dieser Feststellung interpretiert die Süddeutsche Zeitung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Abschiebung eines irakischen Asylbewerbers nach Griechenland zu stoppen. Laut der Dublin-II-Verordnung ist das Einreiseland des Flüchtlings verantwortlich für das Asylverfahren. Griechenland ist jedoch, wie zahlreiche Staaten an den Außengrenzen der Union, von Flüchtlingen überlaufen. "Athens skandalöser Umgang mit Flüchtlingen ist vielfach dokumentiert", urteilt das Münchner Blatt. "Deshalb ist die jetzige Entscheidung der Verfassungsrichter richtig, die blinden Abschiebungen in diese [angeblich sicheren Dritt-] Länder zu überprüfen". Sollte die Entscheidung zur allgemeinen Rechtsprechung werden, dann müsste Deutschland "wieder deutlich mehr Asylbewerber im Land behalten", ebenso wie die skandinavischen Staaten. "Die südeuropäischen Länder könnten mit der überraschen Hilfe aus Karlsruhe erreichen, was sie seit langem fordern: mehr Solidarität in Europa." Indes lässt die SZ Erpressungsvorwürfe gegenüber Athen anklingen. "Dennoch könnte sich Griechenland nun mit seiner Politik der Härte und Vernachlässigung der Flüchtlinge durchsetzen. Das ist ärgerlich – die Flüchtlinge dafür bestrafen darf man trotzdem nicht."
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