Das spanische Verfassungsgericht hat entschieden, das am 12. April von der andalusischen Regionalregierung verabschiedete Dekret gegen Zwangsräumungen vorläufig zu blockieren.
Mit dem Dekret sollen — unter bestimmten sozialen Voraussetzungen — zahlungsunfähigen Hauseigentümern ihre Immobilie zugesprochen und die kreditgebenden Banken enteignet werden. Bis dato hätten 12 Familien von diesem Dekret profitiert, berichtet die Tageszeitung.
Das Gericht, welches nun fünf Monate für eine Grundsatzentscheidung hat, reagierte damit auf eine Beschwerde der Zentralregierung in Madrid, die das Dekret nicht nur für verfassungswidrig hält, sondern auch befürchtet, dass damit die juristische Unsicherheit in der spanischen Bankenbranche verstärkt werde. Eine Haltung, welche von der EU-Kommission geteilt wird.