Ankündigung eines Räumungsverkaufs in einem Einkaufszentrum in Edimbourg (Großbritannien), März 2009. Photo : Jerome Lorieau.

Das Kopfzerbrechen der Kassenwarte

Wie stark sollte die EU ihre Finanzmärkte regulieren? Die europäischen Finanzminister sind sich uneinig. Der "alte Kontinent" will strengere Auflagen, London, Dublin und einige Teile Osteuropas jedoch halten dagegen.

Veröffentlicht am 3 Juni 2009
Ankündigung eines Räumungsverkaufs in einem Einkaufszentrum in Edimbourg (Großbritannien), März 2009. Photo : Jerome Lorieau.

Schwere Zeiten für europäische Finanzminister. Der Spiegel berichtet über ihre Mühen mitten in der Wirtschaftskrise der Forderung ihrer 27 Chefs nachzukommen und Europa von Zockern und Ramschpapieren zu säubern. Regulierung, heißt das Leitwort. Jedoch, die "Gipfelvisionen" sind in den "Mühen der Ebenen" schwierig umzusetzen. "Vor allem London und Dublin blocken alles ab, was ihrer Finanzindustrie Probleme machen könnte. Das ist sogar verständlich, denn andere zukunftsfähige Brachen haben Großbritannien und Irland kaum noch." Die Front geht quer durch: das alte Kontinentaleuropa gegen die neuen Clubmitglieder im Osten, die den Briten Beifall spenden. Und während Deutschland und Frankreich vor Löchern im Gesetzesentwurf zu den Hedgefonds warnen, drohen "die Herren der Londoner City, bei zu viel Gängelei nach anderen Handelsplätzen in Asien oder Amerika zu suchen". Ergebnis des west-östlichen Widerstands: "Eine schlagkräftige europäische Aufsichtsbehörde dürfte es in Zukunft kaum geben."

FINANZEN

Die Vorschläge der EU zur Regulierung der Finanzmärkte (Quelle: Der Spiegel)

1/ strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken, die überdimensionierte Risikogeschäfte verhindern sollen;
2/ eine Registrierungspflicht für große Hedgefonds, die auch ihre kreditfinanzierten Hebelgeschäfte aufdecken sollen;
3/ Leitlinien für Gehälter und Bonuszahlungen in der Geldbranche, die an die langfristigen Unternehmenserfolge gekoppelt werden sollen;
4/ eine Lizenzpflicht für Ratingagenturen, die ihre Kunden auch nicht mehr gleichzeitig beraten und benoten sollen;
5/ eine europaweite Kontrolle der Finanzmarktakteure und gemeinsame Regulierungsvorschriften.

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