„Oberrichter rechtfertigt die Protestkundgebung vor Wohnsitzen”

Veröffentlicht am 25 April 2013

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In einem Radiointerview hat der Präsident des Obersten Spanischen Gerichtshofs, Gonzalo Moliner, die Protestkundgebungen vor dem Wohnsitz von Politikern mit folgenden Worten kommentiert: Solange „die „Escraches“ nicht gewalttätig sind, und das sind sie nicht, üben sie beispielhaft ihre Demonstrationsfreiheit aus“.

Von den Protestierenden wird diese Methode im Kampf gegen Zwangsräumungen verstärkt angewendet. Der Grund: Immer mehr Familien sind nicht mehr in der Lage, ihre Immobilienkredite zurückzuzahlen. In juristischen Fachkreisen, in denen man größtenteils gegen die Räumungen ist, streitet man sich allerdings über die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise. Insbesondere weil dadurch die Privatsphäre und persönliche Freiheitsrechte verletzt werden könnten.

„In einer ohnehin angespannten Atmosphäre“ haben die Aussagen des Juristen einen „wahrhaftigen politischen Großbrand“ entfacht, berichtet El Mundo und fügt hinzu, dass „Druckmittel kein Beispiel für Freiheit sein sollten“.

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