Das Oberlandesgericht München hat den Beginn des Prozesses gegen fünf Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds, NSU auf den 6. Mai verschoben.
Dieser sollte ursprünglich am 17. April anfangen. Grund für die Verschiebung war der Mangel an Plätzen im Gerichtssaal für ausländische Journalisten, vor allem aus der Türkei und Griechenland. Aus diesen Ländern stammten die meisten der insgesamt zehn Opfer des NSU. Am 12. April hatte das Bundesverfassungsgericht angeordnet, ihnen Plätze zu reservieren.
Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer forderte das OLG auf, die Hinterbliebenen, die bereits Reisen und Hotelzimmer gebucht hatten, zu entschädigen. Vertreter von Opferfamilien hatten ihre Empörung geäußert über die schlechte Organisation dieses Prozesses, der zu den „bedeutendsten […] in der Geschichte der Bundesrepublik” zählt, wie die Welt schreibt.
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