Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. September den Eilantrag des konservativen Abgeordneten Peter Gauweiler, der eine Verschiebung des Urteilstermins über die Ratifikation des Europäischen Stabilitätsmechanismus durch den Bundespräsidenten erreichen wollte, abgelehnt. Der Entscheid wird wie geplant am 12. September verkündet.
Das Gesetz über den Rettungsschirm ESM hätte bereits im Juli in Kraft treten sollen. Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung haben die Richter in der Sache selbst noch nicht über den Antrag von Gauweiler entschieden. Der CSU-Abgeordnete hatte seine Klage nach dem EZB-Beschluss vom 6. September über möglicher unbegrenzte Anleihekäufe eingereicht.
Eine Ankündigung, die eine „völlig neue Situation“ schaffe und eine Verschiebung des Entscheids durch das Bundesverfassungsgericht rechtfertige, erklärte Gauweiler. Für den Abgeordneten stelle die EZB das Parlament beim ESM „vor vollendete Tatsachen.“
Gauweiler, fügt die Frankfurter Allgemeine Zeitung hinzu, sei nicht der einzige, der sich gegen den EMS stemme:
Neben Gauweiler sind das unter anderem auch die Fraktion der Linken im Bundestag sowie insgesamt rund 37.000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins „Mehr Demokratie“ angeschlossen haben. Sie wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ (ESM) unterzeichnet und damit der permanente Euro-Rettungsschirm aktiv werden kann.