" Meine Herren, es ist verboten, Bestechungsgelder anzunehmen", kommentiert die Tageszeitung El Mundo den neuen Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete, dem das Europaparlament nur noch zustimmen muss. Die neuen Regeln reagieren auf den von der britischen Wochenzeitung The Sunday Times im März aufgedeckten Skandal um ein paar EU-Abgeordnete, die sich für ihre Zustimmung oder Ablehnung einiger EU-Rechtsvorschriften bestechen ließen. "In einer Stadt, in der nahezu 15.000 Personen ihre Zeit mit Lobbying verbringen, soll" der neue Kodex die Parlamentarier "so gut es geht vor der Schmiergeld-Versuchung bewahren", berichtet El Mundo. Gemäß dem vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europaparlamentserarbeiteten Text dürfen die EU-Abgeordneten in Zukunft "weder Bestechungsgelder noch Geschenke über 150 Euro annehmen". Wie die Tageszeitung betont, soll er noch vor Weihnachten in Kraft treten, "wenn sich die Geschenke in den Unternehmens- und Politikerbüros stapeln".
Darüber hinaus müssen die Parlamentsmitglieder ihre Aktivitäten und Einnahmen für die drei Jahre vor Dienstantritt melden und alle Einnahmen aus anderen Tätigkeiten (sollten ihnen diese jährlich mehr als 5.000 Euro einbringen) bekannt machen. Der Text sieht auch vor, dass "die Abgeordneten die Geschenke, die sie als offizielle Parlamentsvertreter erhielten, dem Präsidenten übergeben müssen."
Auch das Gehalt der 754 Abgeordneten [das teilweise 10.000 Euro Netto übersteigt], sorgt in einer Gesellschaft, die in einer tiefen Krise steckt, immer wieder für Empörung. Angesichts des damit verbundenen Glaubwürdigkeitsverlusts hatte das Europaparlament keine andere Wahl, als diese Regeln aufzustellen und diejenigen Parlamentarier zu bestrafen, die die neuen Regeln missachten.
Bisher gab es keinen solchen Kodex. Nur hier und da eine ganze Reihe parlamentsinterner Regeln [...]. "Nun müssen die Abgeordneten 'dem Präsidenten eine Interessenerklärung vorlegen', aus der ihr Parlamentariergehalt, ihre parallel [zu dieser Funktion] ausgeübten vergüteten Aktivitäten, sowie ihre Zugehörigkeit zu Unternehmensausschüssen, Vereinen und regierungsunabhängigen Organisationen hervorgehen."
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