Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen hat einer rumänischen Familie am 2. Dezember Hartz-IV-Leistungen zugesprochen und eine anderslautende Vorschrift im Sozialgesetzbuch als Verstoß gegen das zwischen den EU-Staaten vereinbarte Gleichbehandlungsgebot gewertet, schreibt Die Welt.
CDU und CSU warnten eindringlich vor einem „Sozialtourismus“, der Bund und Gemeinden finanziell überfordere, erklärt das Blatt und kommentiert:
Wer arbeitslos wird, hat Anspruch auf Sozialhilfe, und das ist gerecht so. Aber ein Recht auf Einwanderung in die Sozialsysteme gibt es nicht. Das klarzustellen ist nicht rassistisch.
Die Welt empfiehlt den EU-Kommissaren zudem „ihre moralische Empörung“ gegenüber Ländern, die den Zugang zu ihren Sozialsystemen begrenzen wollen, „zu zügeln.“: „Das beste Mittel, den Populisten zu begegnen wäre die Durchsetzung europäischen Rechts“, meint das Blatt.