„EU droht mit Sanktionen gegen Google und dessen Datenschutzbestimmungen“, berichtet Le Monde. Am Montag haben sich die nationalen Datenschutzbehörden in der sogenannten Artikel-29-Gruppe darauf geeinigt, ab dem 26. Februar ein Sanktionsverfahren gegen den amerikanischen Konzern einzuleiten.
Die europäischen Datenschutz-Beauftragten urteilen, dass die Nutzungsbestimmungen und die Datenaustauschrichtlinie der Suchmaschine „nicht konform mit EU-Recht“ seien. Die französische Datenschutzbehörde CNIL, deren Präsident derzeit der Artikel-29-Gruppe vorsitzt, hatte von Google verlangt, „den Empfehlungen bis zum 15. Februar 2013 Folge zu leisten“, doch angesichts „der mangelnden Bereitschaft von Google“ wolle die CNIL nun handeln.
Ziel des Verfahrens sei es, Sanktionen „noch vor Sommer“ zu verhängen. Sollten die 27 Regulierungsbehörden sich einigen, wären die jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden zuständig. Sie könnten Bußgelder bis zu 300.000 Euro pro Google-Service verhängen.
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