Sollte die Europäische Kommission am 29. Mai eine Strafe gegen Belgien verhängen, könnte das Land den Rechtsweg beschreiten und Einspruch einlegen, berichtet De Morgen.
Der Grund für eine mögliche Verurteilung ist folgender: Seit drei Jahren in Folge hat Belgien den bei drei Prozent des BIP liegenden Grenzwert des Haushaltsdefizits überschritten, auf den sich die Europäische Union im Rahmen des Wachstums- und Stabilitätspakts geeinigt hatte.
Der belgische Finanzminister Koen Geens (der christdemokratischen Partei CD&V) ist der Überzeugung, dass eine Bestrafung angesichts der wirtschaftlich schwachen Lage ungerecht, und eine rückwirkende Anwendung nicht rechtens ist.
De Morgen fügt hinzu, dass die Strafe bis zu 0,2 Prozent des BIP ausmachen könnte, was etwa 765 Millionen Euro entspricht.
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