Libération vom 24. September 2009

Bug in Schwedens Anti-Filesharing-Gesetz

Veröffentlicht am 24 September 2009
Libération vom 24. September 2009

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Das Gesetz gegen illegalen Download, das am 1. April in Schweden umgesetzt wurde, zeigt nicht den erwarteten Abschreckungseffekt. Damals "hatte der Weltverband der Phonoindustrie (IFPI) Massenprozesse versprochen. Ein halbes Jahr später ist immer noch nichts passiert", stellt die französische Tageszeitung Libération fest. Das schwedische Gesetz (oder die IPRED-Richtlinie – Intellectual Property Rights Enforcement Directive) erlaubt den Anspruchsberechtigten und den Vertretern der Polizei, sich an ein Gericht zu wenden, um bei den Internet-Providern Informationen über einen Internetbenutzer einzuziehen, der des illegalen Filesharings verdächtigt wird. Doch im Namen des Kundenschutzes weigern sich die meisten Provider, diese Informationen herauszugeben. Die Bilanz ist allerdings nicht ganz so gemischt, findet der Geschäftsführer der IFPI: "Es hat zwar keine markierenden gerichtlichen Auswirkungen gegeben, doch der Abschreckungseffekt des Gesetzes ist offensichtlich", meint er in Libération. Die Schweden betreiben weniger Filesharing und haben sich zum Teil den Websites mit legalen Downloads zugekehrt. 100.000 Internetnutzer haben sich jedoch für IPREDatorentschieden, einen Service von Pirate Bay, der die Anonymität im Internet garantiert.

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