„Strengere Vorschriften für Ratingagenturen“: So lautet das Motto der dritten Welle von Maßnahmen, die vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden, berichtet La Vanguardia. Die Entscheidung folgt dem Änderungsvorschlag der Verordnung über Ratingagenturen unter der Leitung des italienischen Europaabgeordneten Leonardo Domenici, dessen Bericht, die „zweifelhaften Intentionen“ der Ratingagenturen monierte.
Die EU ist bestrebt, auf diese Weise mit den „Bomben“ fertigzuwerden, mit denen manche Ratingagenturen während der Eurokrise überraschenderweise in die politische EU-Agenda eingegriffen haben.
In Brüssel zählt De Standaard die Maßnahmen auf: 1. Ratingagenturen dürfen höchstens drei unaufgeforderte Ratings von Staatsschulden pro Jahr veröffentlichen; 2. Anleger haben die Möglichkeit, Ratingagenturen zu verklagen, wenn sie die Verordnung verletzen; 3. Finanzinstitute sollen ihre eigenen Kreditrisikobewertungen vornehmen, ab 2020 dürfen europäische Gesetze nicht mehr auf externe Einstufungen verweisen; 4. Ratingagenturen dürfen keine Unternehmen bewerten, an denen ihre Aktionäre Anteile halten.
In der flämischen Tageszeitung freut sich der Chefökonom von ING Belgien, Peter Vanden Houte, besonders über die dritte Maßnahme. Was die Begrenzung der Anzahl der Ratings betrifft, meint er:
Das hat absolut keinen Sinn. Jeden Tag kann ein Ereignis eintreten, das die Bewertung beeinflusst.
Ferner befürchtet er, die Möglichkeit, Ratingagenturen zu verklagen, schaffe
einen gefährlichen Präzedenzfall. Die Agenturen könnten dann vorsichtiger werden und dazu neigen, niedriger zu bewerten.
Schließlich meint Peter Vanden Houte, die vierte Maßnahme wäre
nur auf eine Person anwendbar, nämlich Warren Buffett, der an Moody’s beteiligt ist. Ich glaube nicht, dass Moody’s sich von ihm beeinflussen lässt.