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„EU setzt Einziehung des Vermögens von Straftätern durch“

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Veröffentlicht am 18 Dezember 2013

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Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments hat am 17. Dezember einen Richtlinienentwurf über die „Einziehung von Erträgen aus Straftaten nach einem rechtskräftigen Urteil“ angenommen.

Nun muss der Entwurf noch vom Europäischen Rat — eine „reine Formsache“, meint România liberă — sowie im kommenden Februar vom Europäischen Parlament abgesegnet werden. „Höchstwahrscheinlich wird die Richtlinie noch vor den Europawahlen 2014 in Kraft treten. Danach bleiben den Ländern 30 Monate, um ihre Gesetzgebung anzupassen“, erklärt die Tageszeitung.

Der Text zielt insbesondere auf illegal erworbene Vermögenswerte ab, welche Dritten, beispielsweise Eltern, Familie oder Vertrauten übertragen werden.

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