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David, soll aus seinem Heimatland abgeschoben werden

David wurde in Frankreich als Kind kongolesischer Eltern geboren und ist in Brüssel aufgewachsen. Nun ist er in einem bürokratischen Alptraum gefangen und steht vor einer Abschiebung in ein Land, in dem er noch nie gewesen ist und wo er nicht willkommen wäre. Dies ist der dritte Artikel in einer Reihe, die sich Europäern ohne Papiere in Zeiten von Covid-19 widmet, in Kooperation mit Lighthouse Report und dem Guardian.

Veröffentlicht am 27 September 2020 um 08:00

Als David* die Zentrale der belgischen Einwanderungsbehörde betrat, um Asyl zu beantragen, fühlte er sich sofort fehl am Platz. „Ich sah mich um und dachte: ‚Diese Menschen sprechen kein Französisch, sie mussten aus ihrem Land fliehen, sie haben gute Gründe, um Schutz zu suchen. Mich wird man auslachen.‘“ Die Beamten lachten ihn zwar nicht aus, sahen ihn aber „komisch“ an, sagt David. „Als sie meinen Akzent hörten und meine blond gefärbten Haare sahen, schienen sie zu denken: ‚Was machst du denn hier?‘“

David erzählt von diesem Tag im letzten Jahr mit einem makellosen Brüsseler Akzent. In einem Vorort von Paris als Kind von kongolesischen Eltern geboren, kam er als Säugling nach Belgien. Nun ist er ein schlanker 22-Jähriger mit einem verführerischen Lächeln und großen samtigen Augen, auf die er ziemlich stolz ist. Wir treffen uns in der Nähe seines Wohnortes im Brüsseler Universitätsviertel, an einem sonnigen Aprilnachmittag. Sein Outfit – schwarze zerrissene Jeans, schwarzes Polohemd und weiße Earbuds – ist sorgfältig ausgewählt: David hat sich auf eine Karriere in der Modebranche festgelegt.

Im selben Monat, als er um Asyl ansuchte, im Januar 2019, gab es 2.765 Anträge – vornehmlich von Palästinensern, Afghanern und Syrern. Warum muss David, der in Brüssel aufgewachsen und noch nie außerhalb der EU gewesen ist, um internationalen Schutz ansuchen, in einem Land, das für ihn seine Heimat ist? Weil ihm die Abschiebung in die Demokratische Republik Kongo droht – ein Land, dass seine Eltern als Kinder zusammen mit deren Eltern als Flüchtlinge verlassen hatten.

Davids Mutter war erst siebzehn, als er geboren wurde. Sie trennte sich bald von Davids Vater, der das Kind nicht als das seine anerkennen wollte. Einige Jahre später verließ sie Frankreich, um nach Brüssel zu ziehen, wo Davids Vater lebte. Die junge, alleinerziehende Mutter vertraute die Erziehung des Kindes der Großmutter väterlicherseits an. „Meine Mutter wollte ihr Leben leben, und mein Vater war zu der Zeit im Gefängnis“, sagte David. „Doch ich hatte eine glückliche Kindheit. Ich hatte viele Cousins, Onkel und Tanten und meine Freunde in der Schule. Ich hatte keine Ahnung von meinen Immigrationsproblemen.“

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Beschränkten Rechten

Den besten Schätzungen zufolge leben zwischen 100.000 und 150.000 unregistrierten Menschen in Belgien. Niemand weiß, wie viele von ihnen Kinder sind, die mit beschränkten Rechten aufwachsen. „Sie haben ein Recht auf Bildung“, sagt Melanie Zonderman von der Platform for Minors in Exile, einem Netzwerk für Rechte von Kindermigranten, „und, wie unregistrierte Erwachsene auch, ein Recht auf eine notärztliche Behandlung.“ Das ist alles.

In Belgien – wie in anderen europäischen Ländern – sind die Wege zu einem legalen Aufenthaltsstatus verwirrend, und es ist schwierig sich zurechtzufinden, insbesondere für Kinder. Sie können sich für eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung unter dem Artikel 9bis des belgischen Ausländergesetzes bewerben, doch ob diese gewährt wird, hängt von den undurchsichtigen Entscheidungsprozessen der belgischen Einwanderungsbehörde ab, die die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung nicht offenlegt. Der Prozess kann Jahre dauern, kostet 358 Euro für Erwachsene (gratis für Kinder), und währenddessen droht den Kindern die Abschiebung.

Davids Situation war kompliziert. Seine beste Chance schien eine „Familienzusammenführung“ mit einem Elternteil, das legal im Land lebte. Doch seine Mutter, die psychisch krank und drogenabhängig war, hatte sich nicht um die Aufrechterhaltung ihrer eigenen Aufenthaltsgenehmigung gekümmert. Sein Vater, der aus dem Gefängnis entlassen worden war, als David zehn Jahre alt war, hatte ihn noch immer nicht als Sohn anerkannt.

Als Davids achtzehnter Geburtstag immer näherkam, willigte der Vater schließlich ein, einen Vaterschaftstest zu machen. Mit sechzehn erhielt David eine auf fünf Jahre beschränkte Aufenthaltsgenehmigung, auf der Grundlage einer „Zusammenführung“ mit seinem Vater. Zwei Jahre später wurde er informiert, dass ein Fehler vorlag: Als Kind eines Flüchtlings – und nicht eines belgischen Staatsbürgers – war er nur für eine erneuerbare einjährige Aufenthaltsberechtigung qualifiziert, die nach fünf Jahren dauerhaft werden würde. Das war ein Schlag für David, doch er sagte sich, dass er nur noch ein paar Jahre durchzuhalten hatte.

Dann tat er etwas, dass alles zunichte machte: er outete sich. „Als mein Vater aus dem Gefängnis kam, merkte er bald, dass ich nicht der Sohn war, den er gerne hätte“, sagte David. „Ich war schon immer feminin. Er begann Bemerkungen von sich zu geben: ‚Warum ist er so? Warum tanzt er wie ein Mädchen?‘ Und ich dachte: ‚Ich kenne dich nicht mal, und du willst mich ändern… Das gefällt mir nicht.‘“ Während der Pubertät hatte David das Gefühl, als hätte er eine gespaltene Persönlichkeit: „In der Schule war ich extrovertiert, sozial und gutgelaunt. Zu Hause war ich still und verbittert.“

Eines Tages im Januar 2018, „stritt ich mich mit meinem Vater am Telefon und sagte es ihm ins Gesicht: ‚Übrigens, ich bin schwul!‘ Er legte auf. Ich schickte eine Gruppennachricht, um alle meine Verwandten zu informieren, und begann meine Sachen zu packen.“ In den Folgemonaten fühlte sich David erleichtert („Ich begann Makeup in der Schule zu tragen“, sagt er mir). Doch dann kam der Oktober, und er musste seine Aufenthaltsgenehmigung erneuern. Eine der Voraussetzungen war, dass Davids Vater mit seinem Sohn wohnte und ein geregeltes Einkommen hatte. „Als mich der Beamte bei der Stadtverwaltung nach dem Lohnzettel meines Vaters fragte, wurde mir meine Situation klar“, sagt er. „Ich sagte ihm, dass ich mit meinem Vater nicht mal mehr redete.“ David stand wieder einmal ohne Papiere da.

Teil des elterlichen Gepäcks

Er versuchte, eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung unter Artikel 9bis zu beantragen, doch sein pro-bono-Anwalt erwies sich als nicht besonders pro bono: „Er fragte ständig nach Geld.“ Der Mangel an transparenten Kriterien machte diesen Weg ebenfalls riskant. Er ging in sein Geburtsland Frankreich, um dort vielleicht Papiere zu bekommen, doch nach dem französischen Staatsangehörigkeitsrecht hatte er keinen Anspruch darauf.

Bis vor kurzem wurde vielen Familien mit Kindern „9bis“ oder Asyl verwehrt, sagt Selma Benkhelifa, eine bekannte Anwältin und Aktivistin von Progress Lawyers Network: „Die Minderjährigen wurden bei diesen Entscheidungen nicht mal erwähnt. Sie wurden buchstäblich als Teil des elterlichen Gepäcks betrachtet.“ Also begannen Anwälte separate Asylanträge für die Kinder auszufüllen, mit dem Argument, dass es nicht nur unmöglich sei, sondern auch gefährlich, sie in Länder zu reintegrieren, die sie kaum kannten, nachdem sie ihre Kindheit und Jugend in Belgien verbracht hatten.

Auf Anraten Benkhelifas beschloss David, um Asyl anzusuchen, mit der Begründung, dass er aufgrund seiner Homosexualität im Kongo verfolgt werden würde. Robin Bronlet, ein Kollege Benkhelifas, ist optimistisch. Doch er betont, wie absurd es ist, dass nach dem Gesetz Kinder die Nationalität ihrer Eltern erben. „Als Einwanderungsanwälte müssen wir die Risiken identifizieren, mit denen David im Falle einer ‚Rückkehr‘ in sein ‚Heimatland‘ – die Demokratische Republik Kongo – konfrontiert wäre“, sagt er, „obwohl David in Europa geboren wurde und noch nie in Afrika war.“

„Für mich war es eine Fortführung dessen, was ich im Asylsystem durchmachen musste. Die menschliche Seite fehlt vollkommen. Alles was sie in dir sehen, ist ein Illegaler.“

Heute sind unregistrierte Kinder über ganz Belgien verstreut. Manche kommen in die Nachrichten, wenn sie plötzlich aus der Schule verschwinden, festgenommen und manchmal abgeschoben werden. Doch die meisten, wie David, behalten ihre Sorgen für sich und passen sich ihren Klassenkameraden an, auf ein Wunder hoffend. Niemand von Davids engsten Schulfreunden weiß, dass er seine Aufenthaltsgenehmigung verloren und Asyl beantragt hat. „Wenn ich ihnen davon erzählte, würden sie sich Sorgen machen und das wäre stressig“, sagt er, „und ich will nicht bemitleidet werden.“ Seit er das Haus seiner Großmutter verlassen hat, ist David viel umhergezogen. Er blieb bei Freunden und verbrachte sogar einige Nächte im Hotel, als er nirgendwo anders hinkonnte. Im September 2019 zog er mit drei anderen schwulen Asylsuchenden in eine Wohngemeinschaft, die ihm Le Refuge vermittelt hatte, eine Organisation, die isolierte LGBTQI+-Jugendliche unterstützt.

Ende 2019 wurde Davids Mutter bei einer Personenkontrolle festgenommen und nach Holsbeek in Belgiens einzige Haftanstalt für weibliche Migranten gebracht. Während er nach wie vor von seinem Vater und seiner Großmutter entfremdet ist, hat seine Mutter seine Homosexualität akzeptiert. Sie verbrachte sechs Monate in Haft, bis der Coronavirus die Behörden dazu zwang, die Hälfte der Migrationshäftlinge zu entlassen. David besuchte sie mehrmals. „Für mich war es eine Fortführung dessen, was ich im Asylsystem durchmachen musste“, sagt er. „Die menschliche Seite fehlt vollkommen. Alles was sie in dir sehen, ist ein Illegaler.“

David wartet nun ungeduldig auf sein Interview bei der Asylbehörde. „Alles ist durch das Coronavirus verlangsamt, aber ich bin es leid zu warten. Ich habe das Gefühl, festzuhängen,“ sagt er. Und trotzdem macht David Pläne für die Zukunft. Er möchte einen YouTube-Kanal starten, um Ratschläge zu Makeup, Mode und Perücken zu geben und das „Selbstvertrauen von jungen LGBT-Menschen zu stärken.“ Jetzt, wo die Corona-Einschränkungen aufgehoben sind, will er nach einem Job suchen, um Geld anzusparen und sich in eine Modeschule einzuschreiben. „Werden die Asylbehörden mir glauben?“, fragt er sich. „Ich werde ihnen meine Wahrheit erzählen. Wenn das nicht reicht, kann man nichts machen. Wenn es reicht, umso besser. Ich will nur, dass es vorbei ist.“

*Der Name wurde geändert, um seine Identität zu schützen.

Dieser Artikel ist Teil der Serie "Europe's Dreamers", in Zusammenarbeit mit Lighthouse Reports und dem Guardian. Lesen Sie die anderen Geschichten.

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