Keine Sühne für ehemalige Kommunisten

Veröffentlicht am 29 März 2012

„Vorhersehbares Urteil: Keine Lustration in Rumänien“. Mit diesem Titel kommentiert die Tageszeitung România liberă das Urteil des Verfassungsgerichtes, das nun schon zum zweiten Mal entschied, dass das Lustrationsgesetz gegen die Verfassung verstößt. Das sogenannte Säuberungsgesetz zielt auf ehemalige Führungskräfte der kommunistischen Partei ab, die keine öffentlichen Ämter mehr bekleiden sollen.

Das bereits 2010 für verfassungswidrig erklärte Gesetz wurde im Februar 2012 auf Drängen der liberaldemokratischen Regierungspartei neu formuliert und anschließend vom Parlament angenommen.

„Trotz der Forderungen von Seiten der Zivilgesellschaft und des Einsatzes der im Wahlkampf befindlichen Politiker droht dem Gesetz das endgültige Aus“, bedauert România liberă. Kein Wunder, zumal die Neufassung des Gesetzes ehemalige Staatsanwälte miteinschließt. „Und unter ihnen vielleicht sogar aktuelle Verfassungsrichter...!“, mutmaßt die Zeitung.

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