PO-PiS: Verfassungskonform?

Veröffentlicht am 25 März 2013

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Die Regierungspartei Bürgerplattform (PO) erklärte sich mit dem Vorschlag der größten Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) einverstanden, ein Referendum über den polnischen Beitritt zur Eurozone abzuhalten. Als Gegenleistung muss die PiS einer Verfassungsänderung zustimmen, welche die Einführung des Euro ermöglicht.
Momentan lautet der Artikel 227: „Die Polnische Nationalbank ist die zentrale Staatsbank. Ausschließlich ihr steht das Recht zu, Geld auszugeben sowie die Geldpolitik zu bestimmen und durchzuführen. Die Polnische Nationalbank ist für den Wert des polnischen Geldes verantwortlich.“ Sollte Polen der Eurozone beitreten, „würde die EZB all diese Funktionen übernehmen“.

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